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Flensburg a la España

Das neue Punktesystem in Spanien

Wer sich als Nordeuropäer mit dem Auto auf Spaniens Straßen traut, fühlt sich schnell wie in einem Land der Gesetzlosigkeit. Die Straße erscheint als ein Zone rechtsfreien Raumes. Verkehrsschilder dienen höchstens der Straßenverzierung. Blinker an spanischen Fahrzeugen könnten von der Automobilindustrie eigentlich eingespart werden.
Nirgendwo in Europa werden Verkehrsregeln dermaßen missachtet wie in Spanien. Geschwindigkeitsbegrenzungen existieren reichlich, doch wer sich daran hält, ist der Depp auf der Straße. Links einordnen und dann rechts abbiegen, rote Ampeln sind was für Weicheier, an Fußgängerüberwegen halten höchstens Warmduscher.

Gas geben ist in, den anderen zeigen, wo der Hammer hängt. Der erste in der Schlange sein - oder der nächste auf dem Friedhof. Resultat dieser wahnsinnigen Gesetzesmißachtung: im europäischen Vergleich eine erschreckend hohe Unfallrate auf Spaniens Straßen, insbesondere mit tödlichem Ausgang. Wer an einem verlängerten Wochenende das Autoradio einschaltet, bekommt regelmäßig eine Zwischenbilanz der Verkehrsunfälle und -toten. So starben in der Osterwoche 2006 wieder 108 Verkehrsteilnehmer bei der kollektiven Raserei in den Urlaub - oder in den Tod. Im Jahr zuvor waren es 105 Tote. Im Jahr 2005 kam es insgesamt zu 2.875 Unfällen mit tödlichem Ausgang. Der spanische Automobilclub RACC bescheinigt gerade zu den valencianischen Autofahrern einen miserablen Fahrstil. Eine Studio aus dem Jahr 2004 belegt, dass die Fahrer aus der Comunidad am wenigsten konzentriert hinter dem Lenkrad sitzen.

Überhöhte Geschwindigkeit, geringe Konzentration und Alkohol sind neben Missachtung banalster Straßenverkehrsregeln die häufigsten Auslöser schwerer Unfälle. Dieser Wahnsinn soll nun gebremst werden - mit Punkten. Ab dem 1. Juli 2006 tritt das neue Punktesystem in Kraft.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Anders wie beim deutschen Punktesystem von Flensburg erhält der Autofahrer keine negativen Punkte. Jeder registrierte Autofahrer mit spanischem Führerschein bekommt zunächst erst einmal 12 Punkte auf seinem Konto gut geschrieben. Wer 3 Jahre deliktfrei fährt erhält weitere 2 Punkte. Einen weiteren Punkt gibt es für diejenigen Fahrer, die sich weitere 3 Jahre nichts zu Schulde kommen lassen. So sind max. 15 Punkte erreichbar.
Fahrer mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis beginnen hingegen mit 8 Punkten. Ebenfalls fangen Fahrer mit 8 Punkten an, die ihren Führerschein wegen eines Verkehrsdeliktes verloren haben.

Nach einem Punktekatalog werden dem Führerscheininhaber bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung neben der Geldstrafe Punkte abgezogen - bis das Konto aufgebraucht ist. Null Punkten bedeutet Null Führerschein.

Wie kann man verlorenen Punkte zurück bekommen?

Seinen Punktestand kann der Autofahrer wieder auftanken, wenn er sich freiwillig Auffrischungskursen unterzieht. Fällt der Verkehrsteilnehmer 3 Jahre nicht wieder auf, werden im ebenfalls seine verlorenen Punkte zurück erstattet.

Hat ein Fahrer durch seine Fahrweise alle Punkte verloren, muss er Auffrischungskurse besuchen. Allerdings muss er 6 Monate warten, bis er den Führerschein wieder erhält, wenn dieser das erste Mal entzogen wurde. Beim zweiten mal muss er schon 12 Monate den Bus benutzen.

Seinen Punktesaldo kann der Verkehrssünder jederzeit auf der Seite www.dgt.es abrufen.

Was passiert mit ausländischen Führerscheininhabern?

Autofahrer mit einem ausländischen Führerschein sind von diesem Punktesystem befreit.
Da die Fahrerlaubnis ein Hoheitsrecht eines Staates darstellt, kann zwar der Führerschein eingezogen und ein Fahrverbot für Spanien verhängt werden, die Fahrerlaubnis kann jedoch nur vom Ausstellerland entzogen werden.
Doch, schon ab 2007 greift eine neue EU-Richtlinie. Diese besagt, dass alle Strafen, die in einem Land der EU verhängt werden, auch im Heimatland vollstreckt werden.
Bis dahin zahlen ausländische Autofahrer lediglich die im Strafkatalog festgelegten Strafen.

Wofür gibt es Punkteabzug?

Bei besonders schweren Vergehen können da schnell mal sechs Punkte auf einen Schlag weg sein. Das gilt beispielsweise für Alkohol am Steuer (über 0,50 mg/l), das Fahren in eine falsche Fahrtrichtung bzw. mit „verwegenem Fahrstil“ sowie eine Überschreitung des Tempolimits von 50%. Der Punktekatalog sieht derzeit folgende Punktabzüge vor:

Sechs Punkte Abzug
- Fahren mit einem Alkoholspiegel von 0,5 mg/l
- Fahren mit Betäubungsmittel (Rauschgift)
- Verweigerung der Alkoholprobe
- Verkehrsgefährdende Fahrweise
- Fahren in entgegengesetzter Richtung
- Geschwindigkeitsüberschreitung von 50%
- Überschreiten der erlaubten Lenkzeiten um 50% (Berufsfahrer)

Vier Punkte Abzug
- Fahren mit einem Alkoholspiegel von 0,25 mg/l
- Fahren auf der Autobahn mit nicht erlaubten Fahrzeugen
- Besetzung des Fahrzeuges mit 50% mehr Personen als erlaubt
- Fahren eine Fahrzeuges ohne die entsprechende Fahrerlaubnis
- Gegenstände aus dem Fenster werfen, die einen Brand oder Unfall verursachen können
- Verstoß gegen Vorfahrtsregeln oder Stoppzeichen
- Rückwärtsfahren auf der Autobahn
- Fahrzeug beim Überholen behindern
- Nichtbefolgen von Anweisungen von Verkehrspolizisten oder Ampeln

Drei Punkte Abzug
- Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes (zu dichtes Auffahren)
- Telefonieren beim Autofahren

Zwei Punkte Abzug
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h
- Parken und Halten an gefährlichen Stellen oder Haltestellen
- Benutzung von Geräten, die Radarstellen aufspüren
- Fahren ohne Beleuchtung
- Fahren ohne Sicherheitsgurt oder Helm (Motorrad)

Ausführliche Informationen über das neue Punktesystem erhält man außerdem in spanischer Sprache auf der Website www.permisoporpuntos.es.

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