| Auto
geklaut! Was nun? |
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Zuständig
für die Aufnahme von Anzeigen ist die Policía
Nacional bzw. Guardia Civil. Der Weg zur Policía Local
ist vergeblich.
Die Anzeige kann auch via Internet erstattet werden unter
www.policia.es
oder per Telefon unter 902 102 112 (werktags zwischen 8 und
23 Uhr auch auf Deutsch). Die Anzeige muß spätestens
72 Stunden auf der zuständigen Polizeiwache unterschrieben
werden. Dazu braucht man nicht lange warten.
Die Anzeigenerstattung per Internet und Telefon ist natürlich
auch bei anderen Straftaten möglich.
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| Geschwindigkeiten
in Spanien |
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In
geschlossenen Ortschaften: 50 km/h.
Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit Anhänger 70 km/h,
Wohnmobile 80 km/h.
Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit Anhänger
80 km/h, Wohnmobilie 90 km/h.
Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobile
100 km/h.
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| Promille-Grenze |
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Die Promille-Grenze
liegt in Spanien bei 0,5 - für Fahranfänger (Führerschein
unter 2 Jahre) bei 0,3 Promille.
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ADAC-Deutschland
www.adac.de
Spanische
Automobilclubs
RACE
Servicenr. 902 120 441
Notruf 902 300 505
RACC
Servicenr. 902 452 452
Notruf 902 156 156
www.racc.es
Bei
Unfall
Zentralruf der Autoversicherer
Tel 0180-25026
www.zentralruf.de
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Verkehr
- Regeln und Gesetze
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Hohe
Strafen für Verkehrssünder
Am 9. August diesen Jahres ist ein neuer Strafenkatalog
in Spanien in Kraft getreten. Wer am Steuer seines Autos mit
einem Handy erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu
300 Euro und einem Führerscheinentzug für 3 Monate
rechnen. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt wird ebenfalls mit
bis zu 300.- Euro geahndet. Gleiches gilt für Moped-
und Motoradfahrer ohne Helm. Auch das Fahren mit abgelaufener
TÜV-Plakette wird als schweres Vergehen eingestuft und
bis zu 300.- Euro bestraft. Wer mehr als 50% der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit auf seinem Tacho zulässt,
begeht ein sehr schweres Vergehen und muss mit maximal 1.500.-
Euro und einer 2 jährigen Führerscheinsperre rechnen.
Gleiches gilt für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
(14.08.05) 
Strafenkatalog
vom 21.01.2002
Wer
viel mit dem Auto unterwegs ist kennt das. Verkehrsregeln
im Süden sind nur was für Gelb-Bremser, An-jeder-Kurve-Blinker
und Innerorts-50-Schleicher. Diese Moral ließ die Unfallstatistik
mit Todesopfern im Land Valencia nach oben weisen und zum
Handeln zwingen.
Ab
21. Januar 2002 ist nun das neue Verkehrsgesetz in Kraft und
wird sich auch insbesondere auf Urlauber und Residenten mit
deutschem Kennzeichen auswirken. Sichere Straßen und
weniger Tote und Verletzte. Das sind die Ziele des neuen Gesetzes
in Spanien. Schnell sind dabei einige hundert Euros und der
Führerschein weg.
Besonderes
Augenmerk bei der Gesetzesänderung wurde vorallem auf
2 Schwerpunkte gelegt, die in Spanien auf Landstraßen
und innerhalb von Ortschaften weit verbreitet sind: zu schnelles
Fahren und das Telefonieren während der Fahrt.
In drei Kategorien werden die Vergehen gegen das Verkehrsgesetz
eingestuft:
1.
sehr schwere Vergehen - faltas muy graves
Dazu zählen:
- das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
um 50 %, mindestens aber um 30 km/h, also 80 statt 50 innerhalb
geschlossener Ortschaften.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß
- die Weigerung, sich einer Alkohol- oder Drogenkontrolle
zu unterziehen.
Diese
Vergehen werden mit Geldstrafen von 302 bis 602 Euro sowie
einem Führerscheinentzug von 3 Monate bestraft. Bei 3
solcher Vergehen innerhalb von 2 Jahren gibts die Fahrerlaubnis
nur nach einem "Idiotentest" wieder. Verjährt
ist ein sehr schweres Vergehen nach einem Jahr.
2.
schwere Vergehen - faltas graves
- Werden Sie mit einem normalen Handy oder einem Handy mit
Ohrhörer während der Fahrt erwischt, erhöht
sich Ihre Telefonrechnung fix auf 92 bis 302 Euro. Rechnene
Sie als Ausländer eher mit dem höheren Betrag.
- Als schweres Vergehen zählt auch, wenn Sie Gegenstände
aus dem Auto werfen, die in bewaldeten Gebieten Brände
verursachen können. (boshafte Anmerkung: werfen Sie Ihre
Gegenstände also woanders aus dem Auto)
- Das Übgerschreiten der zulässigen Höstgeschwindigkeit
um 50%.
Auch
bei diesen faltas graves werden Sie zu 3 Monate zum Fußgänger
degradiert. Einziger Trost: die Strafe verjährt bereits
nach 6 Monaten.
3.
leichtes Vergehen
Hier drunter fällt z. B. Fahren ohne Führerschein
sowie Verstoß gegen die Anschnallpflicht, Halten in
zweiter Reihe, Mißachtung eines Stoppschildes oder Zebrastreifens,
Parken im Halteverbot. Kostenpunkt ca. 90.- €.
In
welche Strafkategorie ein Vergehen fällt, unterliegt
oft der Einschätzung des Beamten. So kann die Mißachtung
eines Überholverbotes wesentlich höher geahndet
werden, wenn durch das Manöver zusätzlich andere
Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden oder gar Alkohol
im Spiel ist.
Zum
Schluß noch ein Tip zum Geld sparen: wer sofort seine
Geldstrafe (multa) bezahlt, erhält mitunter 30% Rabatt.
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| Hier
geht's rund - Kreisverkehre in Spanien |
| Kreisverkehre
bringen gegenüber ampelgeregelten Kreuzungen viele Vorteile,
doch der größte Teil aller Verkehrsteilnehmer verhält
sich in einem Kreisverkehr falsch. Damit es nicht kracht, sollten
einige Verhaltensregeln
beachtet werden. |
| Parkregeln |
Wenn
Sie dieses Schild sehen, brauchen Sie beim Parken nicht gleich
Ihre Batterie aus dem Auto ausbauen. Der Hinweis auf dem blauen
Parkschild bedeutet, dass parkende Fahrzeuge nicht hintereinander
parallel zur Fahrbahn parken dürfen, sondern nebeneinander. |
| Rechts
vor links auch in Spanien? |
| Auch
in Spanien gilt in bestimmten Fällen rechts vor links.
Die Regel greift an Kreuzungen, bei denen weder ein Stop- oder
Vorfahrtsschild noch eine Fahrbahnmarkierung die Vorfahrt eindeutig
regelt. Vielfach gibt es Kreuzungen (vorallem in Torrevieja),
bei denen lediglich die Straße gekennzeichnet ist, von
der aus die Vorfahrt zu gewähren ist. Die Vorfahrtsstraße
selbst ist nicht gekennzeichnet. Bei ausländischen Verkehrsteilnehmern
führt dies anfänglich zu Verwirrungen, die dann vor
jeder Kreuzung "vorsichtshalber" stoppen. |
| Der
TÜV in Spanien |
| Auch
in Spanien muss ein Auto zum TÜV, dem spanische ITV. Wie
oft und wohin erfahren sie hier |
| Ab
1. März 2000 sind zwei Warndreiecke notwendig |
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Ab dem
1. März müssen alle PKW, die auf Spaniens Straßen verkehren,
mit zwei Warndreiecken ausgstattet sein. Dies gilt auch für
Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Zugelassen sind nur
nach europäischen Normen hergestellte Dreiecke. Zu erkennen
sind sie am eingekreisten E (für Europa), neben dem eine zweistellige
Zahl das Herstellerland markiert ist. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle
nicht zwei Warndreiecke vorweisen kann, muß mit einer Buße
von bis zu 15.000 Pesetas rechnen. Schon im Juli 1999 war
das Gesetz erlassen worden. Es tritt erst jetzt in Kraft,
weil es wegen der großen Nachfrage zu Lieferengpässen gekommen
war.
Nachtrag:
Angesichts der vielen Touristen hat die spanische Straßenverkehrsbehörde
die Regelung etwas gelockert. Danach reicht bei Fahrzeugen
mit ausländischen Kennzeichen ein Warndreieck. Ausländer,
die ein Auto mit spanischen Kennzeichen fahren, müssen
2 Warndreiecke mitführen.
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| Nur
mit Freisprecheinrichtung |
| In
Spanien ist am Lenker das Telefonieren während der Fahrt
im Auto nur mit Freisprecheinrichtung gestattet. Die Polizei
macht regelmäßig Kontrollen. Es drohen bei der Benutzung
des Telefons ohne Freisprecheinrichtung hohe Geldstrafen |
| Fahren
nur ohne Alkohol |
| Seit
dem 7. Mai 1999 ist eine neue Verordnung in Kraft, die den Promillewert
bei Autofahrern auf 0,5 begrenzt. Ab diesem Datum ist es verboten,
dass der Fahrer eines Kraftfahrzeuges die 0,5 Promille-Grenze
übersteigt. Die Strafbestimmungen können zwischen
600.- Euro Geldstrafe sowie Führerscheinentzug und 12.000.-
Euro Geldstrafe und Strafarrest varrieren. |
| Eine
Tüte Sprit, bitte… |
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Wer
mit seinem Auto in Spanien mit leerem Tank liegen bleibt,
hat ein Problem. Denn hierzulande ist das Mitführen befüllter
Reservekanister verboten. Auch für Touristen.
Und wie kommt man trotzdem an Futter für die durstigen Zylinder?
Bei den Tankstellen gibt es spezielle Plastiktüten, die mit
dem jeweiligen Kraftstoff gefüllt werden, den man dann getrost
zum Wagen tragen kann.
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| Führerschein
für Jetskis |
| Jetskis
mit bis zu 15 PS dürfen nur noch mit dem Führerschein "Autorización
federativa" gefahren werden. Bei mehr als 50 PS braucht der
Pilot die Fahrerlaubnis "Patrón básico". Dies bestimmt der Erlaß
der valencianischen Landesregierung für Sicherheit auf See vom
14. Juni. Offizielle Kurse bei der Federación Valenciana de
Motonáutica (Tel. 963 957 111). |
| Vorsicht
bei Autounfall in Spanien |
Sicherheit
nur mit Vollkasko.
Wer in Spanien einen Verkehrsunfall erleidet, der kann sich
die Haare raufen. In Spanien fahren über eine Million KFZ ohne
Versicherung. Wer einen solchen Unfallgegner hat, der wird möglicherweise
niemals Geld sehen. Bei Reisen mit dem Auto nach Spanien raten
wir in jedem Falle VOLLKASKO, die man übrigens auch allein für
die Dauer der Reise abschließen kann. Bei einem Unfall ist zu
beachten, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, bei Blechschaden
auszurücken. In diesem Falle müssen Sie sich mit dem Unfallgegner
einigen. In Spanien hat der Versicherte dafür ein spezielles
Formular, was ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dieses
kann dann mit der Forderung an die spanische Versicherung gesendet
werden.
Aber was, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört und dieser möglicherweise
unter 28 Jahre alt ist? Dann muss er eine spezielle Bescheinigung
vom Halter vorweisen, dass dieser mit der Nutzung einverstanden
ist. Hat der Unfallgegner diese Bestätigung nicht, gibt es möglicherweise
nicht den vollen Schaden ersetzt. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall
werden in Spanien nicht erstattet und auch Wertminderung ist
hier kein Thema. |
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