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Auto geklaut! Was nun?

Zuständig für die Aufnahme von Anzeigen ist die Policía Nacional bzw. Guardia Civil. Der Weg zur Policía Local ist vergeblich.
Die Anzeige kann auch via Internet erstattet werden unter www.policia.es oder per Telefon unter 902 102 112 (werktags zwischen 8 und 23 Uhr auch auf Deutsch). Die Anzeige muß spätestens 72 Stunden auf der zuständigen Polizeiwache unterschrieben werden. Dazu braucht man nicht lange warten.
Die Anzeigenerstattung per Internet und Telefon ist natürlich auch bei anderen Straftaten möglich.

Geschwindigkeiten in Spanien

In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h.
Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit Anhänger 70 km/h, Wohnmobile 80 km/h.
Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobilie 90 km/h.
Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobile 100 km/h.

Promille-Grenze

Die Promille-Grenze liegt in Spanien bei 0,5 - für Fahranfänger (Führerschein unter 2 Jahre) bei 0,3 Promille.


ADAC-Deutschland
www.adac.de

Spanische Automobilclubs
RACE
Servicenr. 902 120 441
Notruf 902 300 505

RACC
Servicenr. 902 452 452
Notruf 902 156 156
www.racc.es

Bei Unfall
Zentralruf der Autoversicherer
Tel 0180-25026
www.zentralruf.de

Verkehr - Regeln und Gesetze

Hohe Strafen für Verkehrssünder
Am 9. August diesen Jahres ist ein neuer Strafenkatalog in Spanien in Kraft getreten. Wer am Steuer seines Autos mit einem Handy erwischt wird, muss mit einer Strafe von bis zu 300 Euro und einem Führerscheinentzug für 3 Monate rechnen. Das Fahren ohne Sicherheitsgurt wird ebenfalls mit bis zu 300.- Euro geahndet. Gleiches gilt für Moped- und Motoradfahrer ohne Helm. Auch das Fahren mit abgelaufener TÜV-Plakette wird als schweres Vergehen eingestuft und bis zu 300.- Euro bestraft. Wer mehr als 50% der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf seinem Tacho zulässt, begeht ein sehr schweres Vergehen und muss mit maximal 1.500.- Euro und einer 2 jährigen Führerscheinsperre rechnen. Gleiches gilt für das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. (14.08.05)

Strafenkatalog vom 21.01.2002

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist kennt das. Verkehrsregeln im Süden sind nur was für Gelb-Bremser, An-jeder-Kurve-Blinker und Innerorts-50-Schleicher. Diese Moral ließ die Unfallstatistik mit Todesopfern im Land Valencia nach oben weisen und zum Handeln zwingen.

Ab 21. Januar 2002 ist nun das neue Verkehrsgesetz in Kraft und wird sich auch insbesondere auf Urlauber und Residenten mit deutschem Kennzeichen auswirken. Sichere Straßen und weniger Tote und Verletzte. Das sind die Ziele des neuen Gesetzes in Spanien. Schnell sind dabei einige hundert Euros und der Führerschein weg.

Besonderes Augenmerk bei der Gesetzesänderung wurde vorallem auf 2 Schwerpunkte gelegt, die in Spanien auf Landstraßen und innerhalb von Ortschaften weit verbreitet sind: zu schnelles Fahren und das Telefonieren während der Fahrt.

In drei Kategorien werden die Vergehen gegen das Verkehrsgesetz eingestuft:

1. sehr schwere Vergehen - faltas muy graves
Dazu zählen:
- das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 50 %, mindestens aber um 30 km/h, also 80 statt 50 innerhalb geschlossener Ortschaften.
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluß
- die Weigerung, sich einer Alkohol- oder Drogenkontrolle zu unterziehen.

Diese Vergehen werden mit Geldstrafen von 302 bis 602 Euro sowie einem Führerscheinentzug von 3 Monate bestraft. Bei 3 solcher Vergehen innerhalb von 2 Jahren gibts die Fahrerlaubnis nur nach einem "Idiotentest" wieder. Verjährt ist ein sehr schweres Vergehen nach einem Jahr.

2. schwere Vergehen - faltas graves
- Werden Sie mit einem normalen Handy oder einem Handy mit Ohrhörer während der Fahrt erwischt, erhöht sich Ihre Telefonrechnung fix auf 92 bis 302 Euro. Rechnene Sie als Ausländer eher mit dem höheren Betrag.
- Als schweres Vergehen zählt auch, wenn Sie Gegenstände aus dem Auto werfen, die in bewaldeten Gebieten Brände verursachen können. (boshafte Anmerkung: werfen Sie Ihre Gegenstände also woanders aus dem Auto)
- Das Übgerschreiten der zulässigen Höstgeschwindigkeit um 50%.

Auch bei diesen faltas graves werden Sie zu 3 Monate zum Fußgänger degradiert. Einziger Trost: die Strafe verjährt bereits nach 6 Monaten.

3. leichtes Vergehen
Hier drunter fällt z. B. Fahren ohne Führerschein sowie Verstoß gegen die Anschnallpflicht, Halten in zweiter Reihe, Mißachtung eines Stoppschildes oder Zebrastreifens, Parken im Halteverbot. Kostenpunkt ca. 90.- €.

In welche Strafkategorie ein Vergehen fällt, unterliegt oft der Einschätzung des Beamten. So kann die Mißachtung eines Überholverbotes wesentlich höher geahndet werden, wenn durch das Manöver zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden oder gar Alkohol im Spiel ist.

Zum Schluß noch ein Tip zum Geld sparen: wer sofort seine Geldstrafe (multa) bezahlt, erhält mitunter 30% Rabatt.

Hier geht's rund - Kreisverkehre in Spanien
Kreisverkehre bringen gegenüber ampelgeregelten Kreuzungen viele Vorteile, doch der größte Teil aller Verkehrsteilnehmer verhält sich in einem Kreisverkehr falsch. Damit es nicht kracht, sollten einige Verhaltensregeln beachtet werden.
Parkregeln
Wenn Sie dieses Schild sehen, brauchen Sie beim Parken nicht gleich Ihre Batterie aus dem Auto ausbauen. Der Hinweis auf dem blauen Parkschild bedeutet, dass parkende Fahrzeuge nicht hintereinander parallel zur Fahrbahn parken dürfen, sondern nebeneinander.
Rechts vor links auch in Spanien?
Auch in Spanien gilt in bestimmten Fällen rechts vor links. Die Regel greift an Kreuzungen, bei denen weder ein Stop- oder Vorfahrtsschild noch eine Fahrbahnmarkierung die Vorfahrt eindeutig regelt. Vielfach gibt es Kreuzungen (vorallem in Torrevieja), bei denen lediglich die Straße gekennzeichnet ist, von der aus die Vorfahrt zu gewähren ist. Die Vorfahrtsstraße selbst ist nicht gekennzeichnet. Bei ausländischen Verkehrsteilnehmern führt dies anfänglich zu Verwirrungen, die dann vor jeder Kreuzung "vorsichtshalber" stoppen.
Der TÜV in Spanien
Auch in Spanien muss ein Auto zum TÜV, dem spanische ITV. Wie oft und wohin erfahren sie hier
Ab 1. März 2000 sind zwei Warndreiecke notwendig

Ab dem 1. März müssen alle PKW, die auf Spaniens Straßen verkehren, mit zwei Warndreiecken ausgstattet sein. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Zugelassen sind nur nach europäischen Normen hergestellte Dreiecke. Zu erkennen sind sie am eingekreisten E (für Europa), neben dem eine zweistellige Zahl das Herstellerland markiert ist. Wer bei einer Fahrzeugkontrolle nicht zwei Warndreiecke vorweisen kann, muß mit einer Buße von bis zu 15.000 Pesetas rechnen. Schon im Juli 1999 war das Gesetz erlassen worden. Es tritt erst jetzt in Kraft, weil es wegen der großen Nachfrage zu Lieferengpässen gekommen war.

Nachtrag: Angesichts der vielen Touristen hat die spanische Straßenverkehrsbehörde die Regelung etwas gelockert. Danach reicht bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen ein Warndreieck. Ausländer, die ein Auto mit spanischen Kennzeichen fahren, müssen 2 Warndreiecke mitführen.

Nur mit Freisprecheinrichtung
In Spanien ist am Lenker das Telefonieren während der Fahrt im Auto nur mit Freisprecheinrichtung gestattet. Die Polizei macht regelmäßig Kontrollen. Es drohen bei der Benutzung des Telefons ohne Freisprecheinrichtung hohe Geldstrafen
Fahren nur ohne Alkohol
Seit dem 7. Mai 1999 ist eine neue Verordnung in Kraft, die den Promillewert bei Autofahrern auf 0,5 begrenzt. Ab diesem Datum ist es verboten, dass der Fahrer eines Kraftfahrzeuges die 0,5 Promille-Grenze übersteigt. Die Strafbestimmungen können zwischen 600.- Euro Geldstrafe sowie Führerscheinentzug und 12.000.- Euro Geldstrafe und Strafarrest varrieren.
Eine Tüte Sprit, bitte…

Wer mit seinem Auto in Spanien mit leerem Tank liegen bleibt, hat ein Problem. Denn hierzulande ist das Mitführen befüllter Reservekanister verboten. Auch für Touristen.
Und wie kommt man trotzdem an Futter für die durstigen Zylinder? Bei den Tankstellen gibt es spezielle Plastiktüten, die mit dem jeweiligen Kraftstoff gefüllt werden, den man dann getrost zum Wagen tragen kann.

Führerschein für Jetskis
Jetskis mit bis zu 15 PS dürfen nur noch mit dem Führerschein "Autorización federativa" gefahren werden. Bei mehr als 50 PS braucht der Pilot die Fahrerlaubnis "Patrón básico". Dies bestimmt der Erlaß der valencianischen Landesregierung für Sicherheit auf See vom 14. Juni. Offizielle Kurse bei der Federación Valenciana de Motonáutica (Tel. 963 957 111).
Vorsicht bei Autounfall in Spanien
Sicherheit nur mit Vollkasko.
Wer in Spanien einen Verkehrsunfall erleidet, der kann sich die Haare raufen. In Spanien fahren über eine Million KFZ ohne Versicherung. Wer einen solchen Unfallgegner hat, der wird möglicherweise niemals Geld sehen. Bei Reisen mit dem Auto nach Spanien raten wir in jedem Falle VOLLKASKO, die man übrigens auch allein für die Dauer der Reise abschließen kann. Bei einem Unfall ist zu beachten, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, bei Blechschaden auszurücken. In diesem Falle müssen Sie sich mit dem Unfallgegner einigen. In Spanien hat der Versicherte dafür ein spezielles Formular, was ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Dieses kann dann mit der Forderung an die spanische Versicherung gesendet werden.
Aber was, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört und dieser möglicherweise unter 28 Jahre alt ist? Dann muss er eine spezielle Bescheinigung vom Halter vorweisen, dass dieser mit der Nutzung einverstanden ist. Hat der Unfallgegner diese Bestätigung nicht, gibt es möglicherweise nicht den vollen Schaden ersetzt. Mietwagenkosten und Nutzungsausfall werden in Spanien nicht erstattet und auch Wertminderung ist hier kein Thema.
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Der TÜV in Spanien
Das Risiko in Spanien
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