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Autounfall
in Spanien....und die Folgen
Sie
fahren in diesem Jahr wieder mit dem eigen Auto an Ihren Urlaubsort
nach Spanien? Auch auf einen eventuellen Unfall sind Sie vorbereitet?
Die Grüne Versicherungskarte befindet sich ja im Reisegepäck.
Dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen. Dies versprechen
Ihnen auch Versicherungen, Automobilclubs und unzählige
Internetseiten geben Tipps, was nach einem Autounfall im Ausland
zu tun ist.
Verursachen
Sie einen Unfall im Ausland, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung
natürlich für den entstandenen Schaden gerade stehen.
Werden Sie jedoch unverschuldet in einen Unfall verwickelt,
kommt in der Regel die gegnerische Versicherung für Ihren
Schaden auf. Eigentlich auch kein Problem. Die Wahrheit sieht
jedoch anders aus.
Bei einem
Unfall im Ausland gelten jeweils die nationalen Versicherungsbestimmungen.
Die Deckungssummen sind nicht jeweils so hoch wie in Deutschland.
Ferner werden in den seltensten Fällen Kosten für
einen Leihwagen übernommen. Die wahren Probleme tauchen
jedoch dann auf, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen
können, eine Reparatur also in Spanien zwingend notwendig
ist.
In diesem
Fall stoßen zwei konträre Versicherungssysteme
aufeinander. Ist der Unfallgegner bei einer spanischen Versicherungsgesellschaft
abgesichert, verlangt diese einen Gutachter, welcher von Ihrer
Versicherungsgesellschaft bestellt wird. Das deutsche Versicherungssystem
kennt dieses gegenseitige Gutachtersystem jedoch nicht und
lehnt die Bestellung eines Gutachters konsequent ab mit der
Begründung, dass Sie schließlich am Unfall nicht
schuldig sind. Die deutsche Versicherung wird nicht tätig.
Lassen
Sie nun das kaputte Auto ohne Gutachter einfach in einer Werkstatt
reparieren, bleiben Sie ggf. auf dem Schaden sitzen, da die
spanische Versicherung nun die Schadensregulierung ablehnen
kann.
Nun bleibt
Ihnen nichts anderes übrig, als eine Stelle in Deutschland
ausfindig zu machen, wo von der spanische Versicherung der
zuständige Abkommenspartner sitzt. In der Regel kann
Ihnen hier Ihre deutsche Versicherung oder Automobilclubs
behilflich sein. Ist der Unfallgegner z.B. bei der spanischen
Linea Directa versichert, befindet sich hier eine Vertretung
bei der DEKRA in Aachen, Tel . 0241-515780. Diese Vertretung
verlangt nun, dass Sie erst einmal alle Unfallbeweise schriftlich
dort einreichen. Man wird sich dann mit der Linea Directa
in Madrid in Verbindung setzen. Sie sollen sich dann in 10
bis 14 Tagen nochmals bei der DEKRA in Aachen melden.
Dies bedeutet,
Sie sind die nächsten 14 Tage ohne Auto, da dieses in
der Werkstatt steht und nicht vor erscheinen eines Gutachters
repariert werden darf. Wer jedoch nun hofft, dass in 14 Tagen
alles erledigt sei der irrt. Wenn Sie bei der DEKRA etwas
hartnäckig bleiben, werden Sie irgendwann an eine Stelle
in Barcelona weiter vermittelt. Dort befindet sich ein Büro
mit deutschsprachigen Mitarbeitern (Tel. 932 419 750), welche
zwischen den konträren Versicherungssystem vermitteln
und nach 3 Wochen und weiterem Versand von Beweispapieren
einen Gutachter bestellen. Nun erscheint eventuell nach 3
Tagen ein Gutachter und erstellt seinen Bericht für die
spanische Versicherung. Nach ca. einer Woche erhalten Sie
dann grünes Licht für die Übernahme der Kosten.
Ihr Auto kann endlich repariert werden. Natürlich kann
dies auch nochmals eine Woche in Anspruch nehmen.
Und
nun nochmals die Folgen zum verfolgen:
Sie treffen mit der Familie inklusive 2 Kinder in Spanien
ein und am ersten Tag kracht es kräftig. Ihr Auto ist
nicht mehr fahrbereit. Sprachprobleme mit Polizei, Werkstatt
und spanischer Versicherung türmen sich auf. Sie brauchen
einen Leihwagen.
Nach ca. 3 Wochen naht Ihr Urlaubsende. Ihr Auto steht unangerührt
und kaputt immer noch in der Werkstatt und nach endlosen Telefonaten
hat sich immer noch kein Gutachter sehen lassen. Sie müssen
Rückflugtickets für die ganze Familie kaufen, welche
in der Urlaubszeit kurzfristig nicht gerade billig sind.
Zuhause angekommen brauchen Sie wieder einen Leihwagen, weil
Sie ja ab Montag wieder zur Arbeit fahren müssen.
Nach ca.
6 Wochen ist Ihr Auto endlich repariert. Sie müssen wieder
ein Flugticket kaufen, mindestens zwei Tage Urlaub von Ihrer
Urlaubsreserve streichen, ein Hotel mieten und Ihr Auto vor
Ort per Taxi oder Mietwagen abholen. Natürlich müssen
Sie die Reparatur nun selbst bezahlen, da die Schadensregulierung
jetzt weitere 6 Monate in Anspruch nehmen kann.
Nach ca.
6 Monaten, oder länger, wird Ihnen dann die spanische
Versicherung die Werkstattkosten erstatten - und nicht mehr.
Dies bedeutet,
Sie bleiben trotz unverschuldetem Unfall auf den Kosten für
Leihwagen, Flugticket, Hotel und weitere Kosten sitzen. Diese
belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euros. Da kann ein
Flugticket für die ganze Familie und ein Leihwagen vor
Ort schnell preiswerter sein, abgesehen von der Zeitersparnis.
Oder
erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Versicherung,
wie mögliche Risiken abgesichert werden können,
notieren Sie sich notwendige Telefonnummern von Hilfsstellen,
ADAC, DEKRA u.a.
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