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Autounfall in Spanien....und die Folgen
Verursachen Sie einen
Unfall im Ausland, müssen Sie bzw. Ihre Versicherung natürlich
für den entstandenen Schaden gerade stehen. Bei einem Unfall im Ausland gelten jeweils die nationalen Versicherungsbestimmungen. Die Deckungssummen sind nicht jeweils so hoch wie in Deutschland. Ferner werden in den seltensten Fällen Kosten für einen Leihwagen übernommen. Die wahren Probleme tauchen jedoch dann auf, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen können, eine Reparatur also in Spanien zwingend notwendig ist. In diesem Fall stoßen zwei konträre Versicherungssysteme aufeinander. Ist der Unfallgegner bei einer spanischen Versicherungsgesellschaft abgesichert, verlangt diese einen Gutachter, welcher von Ihrer Versicherungsgesellschaft bestellt wird. Das deutsche Versicherungssystem kennt dieses gegenseitige Gutachtersystem jedoch nicht und lehnt die Bestellung eines Gutachters konsequent ab mit der Begründung, dass Sie schließlich am Unfall nicht schuldig sind. Die deutsche Versicherung wird nicht tätig. Lassen Sie nun das kaputte Auto ohne Gutachter einfach in einer Werkstatt reparieren, bleiben Sie ggf. auf dem Schaden sitzen, da die spanische Versicherung nun die Schadensregulierung ablehnen kann. Nun bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als eine Stelle in Deutschland ausfindig zu machen, wo von der spanische Versicherung der zuständige Abkommenspartner sitzt. In der Regel kann Ihnen hier Ihre deutsche Versicherung oder Automobilclubs behilflich sein. Ist der Unfallgegner z.B. bei der spanischen Linea Directa versichert, befindet sich hier eine Vertretung bei der DEKRA in Aachen, Tel . 0241-515780. Diese Vertretung verlangt nun, dass Sie erst einmal alle Unfallbeweise schriftlich dort einreichen. Man wird sich dann mit der Linea Directa in Madrid in Verbindung setzen. Sie sollen sich dann in 10 bis 14 Tagen nochmals bei der DEKRA in Aachen melden. Dies bedeutet, Sie sind die nächsten 14 Tage ohne Auto, da dieses in der Werkstatt steht und nicht vor erscheinen eines Gutachters repariert werden darf. Wer jedoch nun hofft, dass in 14 Tagen alles erledigt sei der irrt. Wenn Sie bei der DEKRA etwas hartnäckig bleiben, werden Sie irgendwann an eine Stelle in Barcelona weiter vermittelt. Dort befindet sich ein Büro mit deutschsprachigen Mitarbeitern (Tel. 932 419 750), welche zwischen den konträren Versicherungssystem vermitteln und nach 3 Wochen und weiterem Versand von Beweispapieren einen Gutachter bestellen. Nun erscheint eventuell nach 3 Tagen ein Gutachter und erstellt seinen Bericht für die spanische Versicherung. Nach ca. einer Woche erhalten Sie dann grünes Licht für die Übernahme der Kosten. Ihr Auto kann endlich repariert werden. Natürlich kann dies auch nochmals eine Woche in Anspruch nehmen. Und nun nochmals
die Folgen zum verfolgen: Nach ca. 6 Wochen ist Ihr Auto endlich repariert. Sie müssen wieder ein Flugticket kaufen, mindestens zwei Tage Urlaub von Ihrer Urlaubsreserve streichen, ein Hotel mieten und Ihr Auto vor Ort per Taxi oder Mietwagen abholen. Natürlich müssen Sie die Reparatur nun selbst bezahlen, da die Schadensregulierung jetzt weitere 6 Monate in Anspruch nehmen kann. Nach ca. 6 Monaten, oder länger, wird Ihnen dann die spanische Versicherung die Werkstattkosten erstatten - und nicht mehr. Dies bedeutet, Sie bleiben trotz unverschuldetem Unfall auf den Kosten für Leihwagen, Flugticket, Hotel und weitere Kosten sitzen. Diese belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euros. Da kann ein Flugticket für die ganze Familie und ein Leihwagen vor Ort schnell preiswerter sein, abgesehen von der Zeitersparnis. |
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