Jetzt
ist es endgültig. Die Tarjeta de Residencia ist abgeschafft.
Adios Residencia !
Dafür
treten neue Regeln in Kraft:
Jeder
Ausländer aus einem EU-Land, der sich länger als
3 Monate am Stück in Spanien aufhält, ist verpflichtet,
sich im Lauf der kommenden 3 Monate in das neue Register
eintragen zu lassen. Als Beleg gibt es ein grünes Zertifikat
im DIN-A-4 Format.
Alle,
die noch eine gültige Residencia haben, müssen
sich erst nach Ablauf ihrer Residencia in das neue Register
eintragen lassen.
Wer
einmal eine Residencia hatte, die nach Änderung der
Vorschriften nicht verlängert werden musste, da der
Betroffene z.b. in Spanien arbeitet, muss sich im Lauf der
kommenden 3 Monate eintragen lassen
Nachdem das neue Gesetz im spanischen Staatsanzeiger (BOE
Boletin Oficial del Estado) veröffentlicht wurde, ist
es in Kraft und allgemein gültig.
Der Eintrag erfolgt bei der Ausländerbehörde in
Alicante (Oficina de Extranjeria) und bei der Policia Nacional
oder in verschiedenen Städten (Achtung! bezüglich
der Lokalitäten gibt es ständig Änderungen)
Die
Gebühr beträgt derzeit Euro 6,80 und muss vor
der Antragstellung bei einer Bank eingezahlt werden.
Antragsformular (EX-16)
und Zahlbescheid (Modelo
790) sind im Internet oder bei der Ausländerbehörde
(Oficina de Extranjeria) und der Policia National erhältlich.
Vorzulegen sind ein gültiger Pass oder Personalausweis,
die NIE und ggfs. der Nachweis über einen Eintrag beim
Einwohnermeldeamt/Rathaus (Certificado de empadronamento).
Genügend Kopien von allen Originalen mitnehmen!
Der
Eintrag ins neue Residentenregister ist einmalig und muss
nicht, wie bislang die Residencia, verlängert werden.
Wenn
Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen:
Wir
bieten keine Hilfre mehr bei der Eintragung ins Ausländeregister
an. Bitte wenden Sie sich hierfür an eine Gestoria.