🔎 DAC7-Richtlinie: Was Ferienvermieter in Torrevieja & Orihuela Costa jetzt wissen müssen

Erfahren Sie alles über die DAC7-Richtlinie und wie sie Ihre Ferienvermietung in Torrevieja & Orihuela Costa betrifft. Wer muss melden, welche Daten werden übermittelt und was droht bei Verstößen?

Die Vermietung von Ferienwohnungen in Torrevieja und Orihuela Costa war lange Zeit ein lukratives und weitgehend unkompliziertes Geschäftsmodell – sowohl für Einheimische als auch für Ausländer mit Zweitwohnsitz an der Costa Blanca. Doch mit der Einführung der EU-Richtlinie DAC7 hat sich das grundlegend geändert. Ab sofort sind Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Holidu verpflichtet, alle relevanten Informationen über Gastgeber und deren Einnahmen an die Steuerbehörden zu übermitteln.

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Was bedeutet das für private Ferienvermieter, Eigentümer, Co-Hosts oder professionelle Anbieter in dieser Region? Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Plattform-Sperrungen, eingefrorene Einnahmen oder spätere Steuerforderungen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die DAC7-Richtlinie genau regelt, wen sie betrifft, welche Daten übermittelt werden – und was Vermieter in Torrevieja und Orihuela Costa konkret unternehmen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.


Was ist DAC7?

DAC7 ist eine EU-weite Meldepflicht für Plattformbetreiber, um Steuerhinterziehung im Online-Bereich zu bekämpfen. Seit dem 1. Januar 2023 sind digitale Plattformen verpflichtet, bestimmte Nutzerdaten zu erfassen und an die nationalen Finanzbehörden zu übermitteln – und zwar jährlich. Die Behörden der einzelnen EU-Staaten tauschen diese Informationen automatisch untereinander aus.

Betroffen sind insbesondere Plattformen, auf denen immobilienbezogene Dienstleistungen wie Kurzzeitvermietungen angeboten werden – also Ferienwohnungen, Apartments, Villen oder Zimmer, die über Portale wie Airbnb oder Booking angeboten werden.


🏡 Wer ist betroffen?

Vermieter aus der EU – oder Anbieter mit Immobilien innerhalb der EU – müssen damit rechnen, dass ihre Daten gemeldet werden. In der Praxis betrifft das nahezu alle privaten und gewerblichen Anbieter von Ferienunterkünften, die über Plattformen aktiv sind. Ausgenommen sind lediglich Anbieter, die weniger als 30 Transaktionen im Jahr durchführen und insgesamt weniger als 2.000 Euro Einnahmen pro Jahr erzielen.

Das bedeutet: Selbst gelegentliche Vermietungen in Torrevieja oder Orihuela Costa unterliegen der Meldepflicht, wenn diese Schwellenwerte überschritten werden.


📊 Welche Daten werden gemeldet?

Plattformen müssen bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres umfangreiche Informationen über das Vorjahr melden, darunter:

  • Name und Adresse des Anbieters
  • Steueridentifikationsnummer (z. B. NIF oder NIE in Spanien)
  • Geburtsdatum
  • Kontoinformationen für Auszahlungen
  • Anzahl der Vermietungstage
  • Einnahmen vor und nach Abzug von Gebühren
  • Adresse der vermieteten Immobilie
  • Eigentumsnachweis oder Grundbuchnummer (sofern vorhanden)
  • Weitere Informationen zu Mitinhabern oder Co-Hosts

🇪🇸 Wie wurde DAC7 in Spanien umgesetzt?

Spanien hat die DAC7-Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet: Plattformen mit Aktivitäten in Spanien sind verpflichtet, ihre Daten an die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria, AEAT) zu melden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob der Anbieter spanischer Staatsbürger ist oder nicht – entscheidend ist, ob eine Ferienimmobilie in Spanien (z. B. in Torrevieja oder Orihuela Costa) vermietet wird.


📍 Konkrete Auswirkungen für Torrevieja & Orihuela Costa

Die Region rund um Torrevieja zählt zu den beliebtesten Reisezielen an der Costa Blanca. Viele Eigentümer vermieten ihre Ferienwohnungen während der Hauptsaison an Urlaubsgäste. Ob es sich um eine privat vermietete Wohnung, ein ganzes Haus oder eine professionell verwaltete Villa handelt – alle Buchungen über digitale Plattformen unterliegen nun den DAC7-Meldepflichten, wenn sie die genannten Schwellenwerte überschreiten.

Was bedeutet das für Vermieter konkret?

  • Pflicht zur Abgabe von Steuerdaten auf der Plattform (NIE/NIF, Adresse, Kontodaten)
  • Einnahmen müssen in Spanien korrekt deklariert werden
  • Künftiger Abgleich mit Ihrer Steuererklärung durch die AEAT
  • Vermeidung von Sanktionen oder Kontosperrungen bei Nichtmitwirkung

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💼 Was Vermieter jetzt tun sollten

Um rechtlich und finanziell auf der sicheren Seite zu sein, sollten Vermieter in Torrevieja und Orihuela Costa folgende Schritte unternehmen:

  1. Plattform-Profil aktualisieren
    Tragen Sie alle angeforderten Daten vollständig ein – inklusive Steuer-ID, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung und Grundbuchdaten der Immobilie.
  2. Eigene Schwellenwerte prüfen
    Liegen Sie unter 30 Buchungen und unter 2.000 Euro Einnahmen im Jahr, kann eine Ausnahme greifen. Aber Vorsicht: Plattformen melden zur Sicherheit lieber zu viel als zu wenig.
  3. Einnahmen korrekt versteuern
    Lassen Sie Ihre Mieteinnahmen in der spanischen Steuererklärung aufführen (z. B. Modelo 100 oder Modelo 210, je nach Fall).
  4. Professionelle Hilfe einholen
    Steuerberater oder spezialisierte Agenturen vor Ort können helfen, Fehler zu vermeiden und die richtige Deklaration vorzunehmen – auch in deutscher Sprache.

🚫 Risiken bei Nichtbeachtung

  • Konto- oder Auszahlungssperrungen auf Plattformen
  • Strafzahlungen oder Nachversteuerung durch spanische Steuerbehörden
  • Plattformen können Inserate entfernen, wenn keine gültigen Steuerdaten vorliegen
  • Verlust der Sichtbarkeit, wenn Inserate offline genommen werden

🧭 Neue Pflichten, klare Chancen

Auch wenn die DAC7-Richtlinie für viele Vermieter zunächst wie eine bürokratische Hürde wirkt, bringt sie auch Vorteile: Wer seine Ferienvermietung legal, sauber und transparent betreibt, kann auf Dauer entspannter vermieten – ohne Angst vor Nachforderungen oder Kontosperrungen.

Besonders in beliebten Ferienregionen wie Torrevieja und Orihuela Costa wird der Markt durch DAC7 langfristig professioneller und fairer. Vermieter, die rechtzeitig reagieren, sichern sich weiterhin gute Buchungen – und bleiben steuerlich auf der sicheren Seite.

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❓ FAQ: DAC7 & Ferienvermietung in Torrevieja – Die wichtigsten Fragen

🔹 Welche Ferienvermieter in Torrevieja sind von DAC7 betroffen?

Alle privaten und gewerblichen Vermieter, die ihre Immobilie über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Holidu anbieten und dabei entweder mehr als 30 Transaktionen oder mehr als 2.000 Euro Einnahmen im Jahr erzielen.

🔹 Muss ich auch als deutscher Staatsbürger mit Wohnung in Torrevieja meine Daten melden?

Ja. Entscheidend ist nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Ort der Ferienimmobilie. Wenn Sie in Torrevieja oder Orihuela Costa vermieten, sind Sie betroffen – unabhängig von Ihrem Wohnsitz.

🔹 Was passiert, wenn ich keine Steuer-ID bei Airbnb oder Booking eintrage?

Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, die Auszahlung zu blockieren oder Inserate zu deaktivieren, wenn keine gültige Steueridentifikationsnummer (z. B. NIF/NIE) hinterlegt wird. Auch Sanktionen durch die Steuerbehörden sind möglich.

🔹 Muss ich meine Einnahmen aus der Ferienvermietung in Spanien versteuern?

Ja. Selbst wenn Sie bereits in Deutschland, der Schweiz oder Österreich steuerpflichtig sind, müssen Einkünfte aus spanischen Immobilien auch in Spanien gemeldet und ggf. versteuert werden – oft im Rahmen der Modelo 210.

🔹 Was genau wird bei DAC7 gemeldet?

Neben persönlichen Daten werden auch Adresse der Immobilie, Anzahl der Vermietungstage, Einnahmen (brutto & netto) sowie Auszahlungsinformationen und Plattformgebühren gemeldet. Die Daten werden anschließend innerhalb der EU ausgetauscht.

🔹 Gibt es Ausnahmen für gelegentliche Vermietungen?

Ja – wer weniger als 30 Buchungen und unter 2.000 Euro Einnahmen pro Jahr erzielt, fällt unter eine Ausnahmeregelung. Aber: Plattformen entscheiden selbst, ob sie dennoch Daten übermitteln.

🔹 Wie kann ich mich absichern?

Halten Sie Ihre Plattformdaten aktuell, achten Sie auf vollständige Angaben und holen Sie sich ggf. Unterstützung von einem Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Ferienvermietung in Spanien.

🔹 Betrifft DAC7 auch Co-Hosts oder Hausverwalter?

Ja – wenn Co-Hosts mitverdienen oder Unterkünfte aktiv verwalten, können auch deren Daten meldepflichtig sein. In vielen Fällen werden sie ebenfalls zur Abgabe ihrer Steuer-ID aufgefordert.

Torrevieja Orihuela Costa 022

🔚 Ergänzender Hinweis für alle Anbieter von Ferienvermietungen in Torrevieja

Egal ob Sie Ihre Ferienwohnung in Torrevieja vermieten, ein Ferienhaus in Orihuela Costa anbieten oder als Gastgeber bei Airbnb oder Booking.com in Spanien aktiv sind – die neue DAC7-Richtlinie betrifft alle, die Einkünfte aus Ferienvermietungen in Spanien erzielen. Wer seine Ferienimmobilie in Torrevieja regelmäßig an Urlauber vermietet, muss künftig sicherstellen, dass alle steuerlichen Angaben korrekt hinterlegt sind und die Steuerpflicht in Spanien eingehalten wird.

Die Plattformen sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Mieteinnahmen an die Steuerbehörde (AEAT) weiterzuleiten. Dabei werden auch Angaben wie die NIE-Nummer, die Adresse der Immobilie, die Anzahl der vermieteten Tage, die Höhe der Einnahmen aus Ferienvermietung sowie ggf. Co-Host-Informationen übermittelt.

Wenn Sie also in Torrevieja oder Orihuela Costa eine Ferienunterkunft vermieten, prüfen Sie Ihre Plattformdaten, vermeiden Sie unnötige Risiken und sorgen Sie für eine saubere steuerliche Deklaration. Die DAC7-Meldung durch Plattformen wie Airbnb, Booking oder Holidu ist keine freiwillige Option mehr – sondern ab sofort gesetzlich geregelt.

Wer seine Ferienvermietung in Spanien legal und professionell aufstellt, kann nicht nur ruhiger schlafen, sondern langfristig auch erfolgreicher vermieten – mit guten Bewertungen, stabilen Einnahmen und voller Sichtbarkeit auf den Buchungsplattformen.

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