Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist für viele Menschen der größte Vermögenswert ihres Lebens. Gleichzeitig steckt dieses Vermögen vollständig in der Immobilie fest.

Gerade im Ruhestand entsteht dadurch häufig eine merkwürdige Situation: Jemand besitzt eine schuldenfreie Immobilie im Wert von mehreren Hunderttausend Euro, muss im Alltag aber trotzdem genau rechnen. Das Geld fehlt für längere Reisen, ein komfortableres Leben, die Unterstützung der Familie oder eine ausreichende finanzielle Reserve.

Ein normaler Verkauf würde das Kapital freisetzen. Doch dann müsste der Eigentümer sein vertrautes Zuhause verlassen.

Die wichtigsten Fachbegriffe kurz erklärt

Wer sein Haus verkauft und trotzdem darin wohnen bleibt, stößt auf verschiedene Begriffe. Entscheidend ist, wie das weitere Wohnen geregelt wird:

  • Rückmietverkauf / Sale-and-Lease-Back: Die Immobilie wird vollständig verkauft. Der bisherige Eigentümer bleibt anschließend als Mieter im Haus und zahlt eine vereinbarte monatliche Miete.
  • Verkauf mit Nießbrauch / nuda propiedad mit vorbehaltenem Nießbrauch: Der Käufer erwirbt das bloße Eigentum, während der Verkäufer das Recht behält, die Immobilie weiter zu nutzen. Dieses Recht kann befristet oder lebenslang vereinbart werden und ist umfassender als ein reines Wohnrecht.
  • Verkauf mit Wohnrecht: Der Verkäufer überträgt das Eigentum, behält aber ein persönliches Recht, weiterhin in der Immobilie zu wohnen. Dieses Recht ist enger als ein Nießbrauch.
  • Immobilienverrentung: Oberbegriff für Modelle, bei denen Immobilienvermögen im Alter zu Geld gemacht wird. Dazu können beispielsweise Nießbrauch, Wohnrecht oder lebenslange Rentenzahlungen gehören. Ein normaler Rückmietverkauf ist allerdings nicht automatisch eine Immobilienverrentung.

Für Verbraucher lässt sich das Ganze am einfachsten so zusammenfassen: Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben – entweder mietfrei mit einem abgesicherten Wohn- oder Nießbrauchsrecht oder gegen Miete über einen Rückmietverkauf.

Was viele nicht wissen:

Eine Immobilie kann verkauft werden, obwohl der bisherige Eigentümer noch mehrere Jahre oder sogar lebenslang darin wohnen bleibt.

Dafür kommen vor allem zwei Modelle infrage:

  1. Die Immobilie verkaufen und aufgrund eines eingetragenen Nießbrauchs- oder Wohnrechts mietfrei darin wohnen bleiben.
  2. Die Immobilie vollständig verkaufen und anschließend mit einem Mietvertrag darin wohnen bleiben.

Das sichtbare Ergebnis ist zunächst ähnlich: Der Verkäufer erhält Geld und muss nicht sofort ausziehen.

Rechtlich, finanziell und praktisch unterscheiden sich die beiden Lösungen jedoch erheblich. Wer eine solche Entscheidung trifft, sollte deshalb nicht nur auf den Kaufpreis schauen. Entscheidend sind auch die monatlichen Kosten, die Sicherheit des weiteren Wohnens, die gewünschte Aufenthaltsdauer und die Frage, was bei Krankheit, einem früheren Auszug oder dem Tod eines Ehepartners geschieht.

Plakat mit Infos über Haus verkaufen und wohnen bleiben.

Haus verkaufen und wohnen bleiben

Warum möchten Eigentümer verkaufen, aber nicht ausziehen?

Der Wunsch ist keineswegs ungewöhnlich. Gerade an der Costa Blanca besitzen viele ältere Menschen eine wertvolle Wohnung, einen Bungalow oder eine Villa, während ein großer Teil ihres Vermögens in dieser Immobilie gebunden ist.

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe.

Das eigene Vermögen noch selbst nutzen

Viele Menschen möchten ihr Haus nicht ausschließlich dafür behalten, dass es später vererbt wird.

Sie möchten reisen, das Leben genießen, sich mehr leisten oder ihren Kindern und Enkeln bereits zu Lebzeiten helfen. Eine Immobilie kann einen hohen Wert besitzen, bezahlt aber weder Flugtickets noch Kreuzfahrten und schafft auch keine frei verfügbare finanzielle Reserve.

Hoher Immobilienwert, aber geringe monatliche Rente

Eine schuldenfreie Villa kann 400.000 Euro wert sein. Trotzdem kann der Eigentümer nur eine vergleichsweise kleine Rente erhalten.

Auf dem Papier ist er vermögend. Im Alltag muss er dennoch sparen.

Durch einen Verkauf kann ein erheblicher Teil dieses Vermögens verfügbar werden, ohne dass zwangsläufig ein sofortiger Auszug erforderlich ist.

Keine Erben oder kein Interesse der Erben

Manche Eigentümer haben keine Kinder. Andere wissen bereits, dass ihre Erben die Immobilie in Spanien nicht übernehmen, sondern später ohnehin verkaufen würden.

Dann kann es sinnvoll sein, das Vermögen bereits selbst zu nutzen.

Finanzielle Unterstützung der Familie

Der Verkaufserlös kann dazu dienen, Kindern oder Enkeln bei einem eigenen Immobilienkauf, einer Ausbildung, einer Existenzgründung oder einer schwierigen Lebenssituation zu helfen.

Der bisherige Eigentümer bleibt in seinem Zuhause, während ein Teil des Immobilienwertes bereits heute verfügbar wird.

Reisen, ohne den festen Wohnsitz aufzugeben

Viele Menschen möchten mehrere Monate im Jahr reisen, aber weiterhin eine feste Wohnung in Torrevieja oder Orihuela Costa behalten.

Ein entsprechend ausgestalteter Nießbrauch kann dabei flexibler sein als ein reines Wohnrecht oder ein gewöhnlicher Mietvertrag.

Weniger gebundenes Vermögen

Im Alter kann es sinnvoll sein, das Vermögen breiter zu verteilen und nicht fast alles in einer einzigen Immobilie zu halten.

Ein Verkauf kann finanzielle Reserven schaffen. Er beendet jedoch nicht automatisch alle laufenden Kosten. Wer in der Immobilie bleibt, muss je nach Modell weiterhin für bestimmte Ausgaben, Reparaturen oder eine monatliche Miete aufkommen.

Die beiden Modelle im direkten Vergleich

FrageVerkauf mit mietfreiem RechtVerkauf mit Rückmietung
Was kauft der Käufer?Meist das bloße Eigentum – die nuda propiedadDas vollständige Eigentum
Darf der Verkäufer bleiben?Aufgrund eines eingetragenen Nießbrauchs- oder WohnrechtsAufgrund eines Mietvertrages
Monatliche MieteNeinJa
VerkaufspreisNormalerweise niedrigerHäufig höher
WohnsicherheitBei korrekter Gestaltung sehr hochAbhängig von Mietvertrag und Mietrecht
Flexibilität beim AuszugMuss vertraglich geregelt werdenIn der Regel größer
Vermietung während längerer ReisenBeim Nießbrauch grundsätzlich möglich, sofern nicht eingeschränktNur mit Zustimmung des Vermieters
Geeignet fürLangfristiges oder lebenslanges WohnenEinige weitere Jahre mit ausreichend Einkommen

Die Tabelle zeigt bereits den wichtigsten Unterschied:

Beim mietfreien Modell wird das weitere Wohnen wirtschaftlich über einen niedrigeren Kaufpreis bezahlt. Beim Rückmietmodell erhält der Verkäufer normalerweise mehr Geld, zahlt seine Wohnkosten jedoch anschließend monatlich.

Ein glückliches, älteres Ehepaar welches ihr Haus verkauft haben.

Modell 1: Immobilie verkaufen und mietfrei wohnen bleiben

Bei diesem Modell wird meist nicht das uneingeschränkte Eigentum an der Immobilie verkauft.

Der bisherige Eigentümer überträgt die sogenannte nuda propiedad, das bloße Eigentum. Gleichzeitig behält er den usufructo, also den Nießbrauch.

Der Käufer wird damit Eigentümer der Immobilie. Der Verkäufer behält jedoch das Recht, sie weiterhin zu nutzen.

Das spanische Zivilgesetzbuch erlaubt, einen Nießbrauch für eine bestimmte Zeit, lebenslang, für mehrere Personen gleichzeitig oder aufeinanderfolgend einzurichten. Entscheidend ist, was in der notariellen Urkunde festgelegt wird.

Was bedeutet nuda propiedad?

Das Eigentum an einer Immobilie lässt sich vereinfacht in zwei Bestandteile aufteilen:

  • das Recht, Eigentümer zu sein
  • das Recht, die Immobilie zu nutzen und daraus Erträge zu erzielen

Beim Verkauf der nuda propiedad erhält der Käufer das bloße Eigentum. Der Verkäufer behält zunächst das Nutzungsrecht.

Erst wenn der Nießbrauch endet, vereinigen sich beide Rechte wieder. Der Käufer kann dann vollständig über die Immobilie verfügen.

Bis dahin kann er sie normalerweise nicht selbst bewohnen oder frei vermieten.

Zeitlich befristeter Nießbrauch

Der Verkäufer kann beispielsweise vereinbaren, noch drei, fünf, acht oder zehn Jahre in der Immobilie zu bleiben.

Das Ende sollte nicht nur mit einer ungefähren Dauer beschrieben werden. Besser ist ein genaues Datum, beispielsweise:

Der Nießbrauch endet am 31. Dezember 2032.

Nach Ablauf dieses Datums erhält der Käufer die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit.

Ein befristeter Nießbrauch ist für Käufer häufig leichter einzuschätzen als ein lebenslanges Recht. Beide Seiten wissen, ab welchem Zeitpunkt die Immobilie frei verfügbar sein soll.

Lebenslanger Nießbrauch

Bei einem lebenslangen Nießbrauch darf der Verkäufer grundsätzlich bis zu seinem Tod in der Immobilie bleiben.

Der Käufer kann nicht sicher wissen, wann das Recht endet. Deshalb ist der Preisabschlag normalerweise größer als bei einem exakt befristeten Recht.

Das spanische Zivilgesetzbuch sieht grundsätzlich vor, dass ein persönlicher Nießbrauch durch den Tod des Berechtigten, durch Ablauf der vereinbarten Frist oder durch einen anderen ausdrücklich geregelten Beendigungsgrund endet.

Absicherung von Ehepaaren

Bei Ehepaaren oder Lebenspartnern darf nicht nur eine Person im Vertrag berücksichtigt werden, wenn beide dauerhaft abgesichert sein sollen.

Es sollte ausdrücklich geregelt werden, dass beide das Nutzungsrecht erhalten und dass dieses Recht bis zum Tod des zuletzt lebenden Berechtigten fortbesteht.

Ein zugunsten mehrerer lebender Personen eingerichteter Nießbrauch kann so gestaltet werden, dass er erst mit dem Tod der zuletzt überlebenden Person endet.

Andernfalls könnte eine problematische Situation entstehen: Der eingetragene Berechtigte verstirbt, während der überlebende Partner weiterhin in der Immobilie lebt, aber kein eigenes ausreichend abgesichertes Recht besitzt.

Eine mündliche Zusage des Käufers reicht dafür nicht.

Nießbrauch oder Wohnrecht?

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig nur von einem „Wohnrecht“ gesprochen. Rechtlich sollte jedoch genau unterschieden werden.

Nießbrauch – usufructo

Der Nießbrauch ist das umfassendere Recht.

Der Nießbraucher kann die Immobilie grundsätzlich selbst nutzen und die daraus entstehenden Erträge erhalten. Das spanische Zivilgesetzbuch erlaubt ihm grundsätzlich auch, die Immobilie zu vermieten oder sein Nießbrauchsrecht zu übertragen. Die genaue notarielle Vereinbarung kann diese Möglichkeiten jedoch begrenzen.

Das kann interessant sein, wenn der Verkäufer:

  • längere Reisen plant
  • später zeitweise bei seinen Kindern leben möchte
  • die Immobilie während seiner Abwesenheit vermieten möchte
  • sich noch nicht sicher ist, ob er dauerhaft selbst dort wohnen wird

Soll eine Vermietung ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, muss dies eindeutig vereinbart werden.

Für Ferienvermietungen gelten zusätzlich die jeweiligen touristischen Vorschriften, mögliche Registrierungsanforderungen und Regeln der Eigentümergemeinschaft.

Wohnrecht – derecho de habitación

Ein Wohnrecht ist enger.

Es berechtigt die eingetragene Person und grundsätzlich auch die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder, die dafür benötigten Räume zu bewohnen. Das gesetzliche Wohnrecht kann jedoch nicht einfach vermietet oder auf eine andere Person übertragen werden.

Ein reines Wohnrecht kann sinnvoll sein, wenn der Verkäufer:

  • ausschließlich selbst dort wohnen möchte
  • keine spätere Vermietung benötigt
  • ein möglichst klar begrenztes persönliches Recht wünscht

Für eine vollständige Immobilie ist ein präzise ausgestalteter Nießbrauch häufig flexibler. Der Begriff „Wohnrecht“ sollte deshalb nicht automatisch verwendet werden, ohne zu prüfen, welches Recht tatsächlich gewünscht ist.

„Mietfrei“ bedeutet nicht kostenlos

Der Verkäufer bezahlt bei diesem Modell keine monatliche Miete.

Wirtschaftlich ist das weitere Wohnen trotzdem nicht kostenlos.

Der Käufer erhält eine Immobilie, die er zunächst nicht selbst nutzen und meist auch nicht vermieten kann. Deshalb bezahlt er weniger als für dieselbe Immobilie, wenn sie sofort frei verfügbar wäre.

Der Wert des weiteren Wohnens wird somit bereits beim Verkauf berücksichtigt.

Vereinfacht gesagt:

Der Verkäufer bezahlt seine zukünftige Nutzung nicht Monat für Monat, sondern durch einen niedrigeren Verkaufspreis.

Wie wird der Kaufpreis berechnet?

Zuerst sollte ermittelt werden, welchen realistischen Marktwert die Immobilie bei einem normalen Verkauf mit sofortiger Übergabe hätte.

Anschließend werden unter anderem berücksichtigt:

  • Dauer des vorbehaltenen Rechts
  • marktüblicher Mietwert
  • Alter der Berechtigten bei einem lebenslangen Nießbrauch
  • Zustand der Immobilie
  • erwartete Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Verteilung von Gemeinschaftskosten, Steuern und Versicherungen
  • Risiko eines längeren Nutzungszeitraums
  • Lage und zukünftige Wiederverkäuflichkeit
  • Möglichkeit oder Ausschluss einer Vermietung
  • Regelung bei einem vorzeitigen Auszug

Es gibt keine seriöse Pauschalformel, mit der sich aus dem Alter des Verkäufers sofort ein fairer Kaufpreis errechnen lässt.

Ein vereinfachtes Beispiel

Eine frei verfügbare Wohnung besitzt einen realistischen Marktwert von 300.000 Euro.

Der Verkäufer möchte noch fünf Jahre mietfrei darin wohnen bleiben. Eine vergleichbare Monatsmiete läge bei 1.100 Euro.

Der reine rechnerische Mietwert beträgt:

1.100 Euro × 60 Monate = 66.000 Euro

Damit ist jedoch noch kein endgültiger Preisabschlag bestimmt.

Der Käufer berücksichtigt zusätzlich:

  • dass sein Kapital fünf Jahre gebunden ist
  • dass er keine Mieteinnahmen erhält
  • dass sich der Zustand der Immobilie verändern kann
  • dass außergewöhnliche Reparaturen anfallen können
  • dass der zukünftige Marktwert unsicher ist
  • welche Kosten er während der Nutzungszeit trägt

Der konkrete Kaufpreis muss deshalb individuell verhandelt und nachvollziehbar berechnet werden.

Eine pauschale Aussage wie „fünf Jahre Wohnrecht kosten immer 20 Prozent“ wäre unseriös.

Steuerlicher Wert und tatsächlicher Marktwert sind nicht dasselbe

Für bestimmte spanische Steuern gelten gesetzliche Bewertungsformeln.

Ein zeitlich befristeter Nießbrauch wird steuerlich grundsätzlich mit zwei Prozent des zugrunde gelegten Immobilienwertes für jedes volle Jahr bewertet, höchstens jedoch mit 70 Prozent.

Bei einem lebenslangen Nießbrauch orientiert sich die steuerliche Bewertung am Alter des Berechtigten. Vereinfacht wird häufig mit „89 minus Lebensalter“ gerechnet, mindestens jedoch mit zehn und höchstens mit 70 Prozent.

Diese steuerlichen Werte bestimmen jedoch nicht automatisch den wirtschaftlich fairen Kaufpreis.

Für die tatsächliche Kaufpreisfindung müssen insbesondere der reale Mietwert, die Dauer, die Kostenverteilung, der Zustand und das Risiko des Käufers berücksichtigt werden.

Welche Kosten trägt der Verkäufer weiterhin?

„Mietfrei wohnen“ bedeutet nicht, dass der Verkäufer nach dem Verkauf keinerlei Ausgaben mehr hat.

Beim Nießbrauch sieht das spanische Zivilgesetzbuch grundsätzlich folgende Verteilung vor:

  • gewöhnliche, durch die normale Nutzung entstehende Reparaturen: Nießbraucher
  • außergewöhnliche Reparaturen: Eigentümer
  • jährliche Lasten und Abgaben: grundsätzlich Nießbraucher
  • direkt auf das Kapital bezogene Belastungen: grundsätzlich Eigentümer

Die notarielle Vereinbarung ist jedoch von entscheidender Bedeutung und sollte die einzelnen Kosten konkret benennen.

Zu klären sind insbesondere:

  • Strom und Wasser
  • Internet und Telefon
  • Müllgebühren
  • Grundsteuer
  • normale Gemeinschaftskosten
  • Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft
  • Gebäudeversicherung
  • Hausratversicherung
  • Pool- und Gartenpflege
  • Klimaanlagenwartung
  • kleine Reparaturen
  • Austausch größerer technischer Anlagen
  • Dach-, Fassaden- oder Leitungsschäden

Bei Wohnungen in einer Eigentümergemeinschaft ist zusätzlich wichtig: Gegenüber der Gemeinschaft treffen die gesetzlichen Zahlungspflichten grundsätzlich den Eigentümer. Eine interne Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer ändert nicht automatisch, wen die Gemeinschaft bei ausstehenden Beiträgen in Anspruch nehmen kann.

Deshalb muss der Vertrag sowohl die praktische Zahlung als auch einen möglichen Erstattungsanspruch eindeutig regeln.

Wer bezahlt die Grundsteuer?

Beim spanischen IBI richtet sich die Steuerpflicht nach dem jeweils maßgeblichen dinglichen Recht. Besteht ein eingetragener Nießbrauch, kann deshalb der Nießbraucher steuerpflichtig sein. Unabhängig davon sollten Käufer und Verkäufer ausdrücklich festlegen, wer die Zahlung praktisch übernimmt und wie Bescheide weitergeleitet werden.

Was passiert bei einem früheren Auszug?

Dieser Punkt ist besonders wichtig und wird häufig übersehen.

Ein Verkäufer behält beispielsweise einen zehnjährigen Nießbrauch. Nach drei Jahren entscheidet er sich jedoch:

  • dauerhaft zu seinen Kindern zu ziehen
  • in eine Seniorenresidenz umzuziehen
  • eine barrierefreie Wohnung zu mieten
  • Spanien zu verlassen
  • nach dem Tod des Partners nicht allein im Haus zu bleiben
  • dauerhaft auf Reisen zu gehen

Der Käufer erhält die Immobilie dadurch möglicherweise sieben Jahre früher als ursprünglich kalkuliert.

Ohne eine besondere Vereinbarung muss der Verkäufer für die freiwillige Aufgabe seines Rechts nicht automatisch eine zusätzliche Zahlung erhalten.

Deshalb sollte bereits im Kaufvertrag geregelt werden:

  • Kann der Käufer das verbleibende Recht ablösen?
  • Wie wird der Restwert berechnet?
  • Gibt es eine feste Ablösetabelle?
  • Darf der Verkäufer die Immobilie stattdessen vermieten?
  • Bleibt das Recht trotz eines vorübergehenden Auszugs bestehen?
  • Wie wird eine endgültige Aufgabe erklärt?
  • Wer bezahlt die notarielle Löschung des Rechts?

Eine klare Ablöseregelung kann für beide Seiten fair sein.

Was geschieht bei längeren Reisen?

Beim umfassenden Nießbrauch kann eine Vermietung grundsätzlich möglich sein. Trotzdem sollte dies ausdrücklich geregelt werden.

Zu klären sind:

  • Darf langfristig vermietet werden?
  • Ist eine Unterbringung von Freunden oder Angehörigen erlaubt?
  • Ist Ferienvermietung ausgeschlossen?
  • Wer erhält die Einnahmen?
  • Wer haftet für Schäden?
  • Darf ein Mietvertrag über das Ende des Nießbrauchs hinausreichen?
  • Muss der Eigentümer vorher informiert werden?
  • Wer organisiert Verwaltung und Schlüsselübergabe?

Ein Mietvertrag, den der Nießbraucher abschließt, endet grundsätzlich spätestens mit dem Ende des Nießbrauchs.

Vorteile des Verkaufs mit mietfreiem Nießbrauch

Keine monatliche Miete

Der Verkäufer muss nicht jeden Monat einen Teil seines Verkaufserlöses für die eigene Wohnung ausgeben.

Hohe Wohnsicherheit

Ein präzise formuliertes, notariell beurkundetes und im Grundbuch eingetragenes Recht kann nicht einfach nach Belieben des Käufers beendet werden.

Gute Planbarkeit

Bei einem befristeten Nießbrauch kennen beide Seiten das genaue Enddatum.

Lebenslange Absicherung möglich

Bei entsprechender Gestaltung kann der Verkäufer bis zu seinem Tod in der Immobilie bleiben.

Absicherung beider Partner

Ein Recht kann für beide Ehe- oder Lebenspartner so gestaltet werden, dass es erst nach dem Tod der zuletzt lebenden Person endet.

Keine zukünftigen Mieterhöhungen

Da keine Miete anfällt, besteht auch kein Risiko einer steigenden monatlichen Mietbelastung.

Vermietung kann möglich bleiben

Bei einem umfassenden Nießbrauch kann der Verkäufer unter den vereinbarten Bedingungen weiterhin Mieteinnahmen erzielen.

Nachteile des mietfreien Modells

Niedrigerer Verkaufspreis

Je länger und umfassender das vorbehaltene Recht ist, desto weniger wird ein Käufer normalerweise bezahlen.

Das Eigentum ist endgültig übertragen

Der Verkäufer kann die Immobilie später nicht mehr allein verkaufen, beleihen oder vererben.

Weniger Käufer kommen infrage

Das Modell richtet sich vor allem an langfristig orientierte Käufer und Kapitalanleger.

Streit über Kosten möglich

Werden Reparaturen, Sonderumlagen und Versicherungen nicht detailliert geregelt, kann es später zu erheblichen Konflikten kommen.

Vorzeitiger Auszug kann teuer sein

Ohne Ablöseregelung kann der Verkäufer den noch vorhandenen Wert seines Nutzungsrechts verlieren.

Ehepaar hat ihr Haus zu Geld gemacht und bleibt drin wohnen.

Modell 2: Immobilie verkaufen und anschließend Miete zahlen

Beim zweiten Modell wird die Immobilie vollständig verkauft.

Der Käufer erhält das uneingeschränkte Eigentum. Gleichzeitig wird ein Mietvertrag geschlossen, durch den der bisherige Eigentümer in der Immobilie wohnen bleiben darf.

Dieses Modell wird häufig als Rückmietverkauf, Sale and Leaseback oder Sale and Rent Back bezeichnet.

So funktioniert der Rückmietverkauf

  1. Käufer und Verkäufer einigen sich auf den Kaufpreis.
  2. Die Immobilie wird vollständig auf den Käufer übertragen.
  3. Gleichzeitig wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
  4. Der bisherige Eigentümer wird Mieter.
  5. Er bezahlt künftig die vereinbarte monatliche Miete.

Der Verkäufer erhält meist einen höheren Kaufpreis als beim Verkauf der nuda propiedad, weil der Käufer sofort das vollständige Eigentum erwirbt und laufende Mieteinnahmen erhält.

Kaufvertrag und Mietvertrag müssen gleichzeitig unterschrieben werden

Der Verkäufer darf sich nicht auf die mündliche Zusage verlassen:

Nach dem Verkauf machen wir selbstverständlich noch einen Mietvertrag.

Der Mietvertrag sollte spätestens gleichzeitig mit dem notariellen Kaufvertrag verbindlich unterzeichnet werden.

Darin müssen mindestens geregelt sein:

  • Beginn des Mietverhältnisses
  • vereinbarte Dauer
  • monatliche Miete
  • mögliche Mietanpassung
  • Kaution
  • zusätzliche Sicherheiten
  • Kostenverteilung
  • Reparaturen
  • Kündigungsrechte
  • Absicherung des Ehepartners
  • Folgen eines Verkaufs an einen weiteren Käufer

Der Verkäufer sollte die Immobilie nicht zuerst übertragen und erst danach über die Bedingungen seines weiteren Wohnens verhandeln.

Wie lange darf der Verkäufer als Mieter bleiben?

Die Vertragsparteien können grundsätzlich eine Dauer vereinbaren.

Liegt die vereinbarte Dauer bei einem Wohnraummietvertrag unter fünf Jahren, verlängert sich der Vertrag zugunsten des Mieters grundsätzlich jährlich bis zu einer Mindestdauer von fünf Jahren. Ist der Vermieter eine juristische Person, beträgt diese Mindestdauer grundsätzlich sieben Jahre.

Das bedeutet:

Ein Käufer kann nicht einfach davon ausgehen, dass der bisherige Eigentümer nach zwei oder drei Jahren ausziehen muss, nur weil zunächst eine entsprechend kurze Vertragsdauer eingetragen wurde.

Möchte der Verkäufer dagegen nach drei Jahren freiwillig ausziehen, kann er das unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsregeln tun.

Kann der Verkäufer früher ausziehen?

Der Mieter kann den Vertrag grundsätzlich nach mindestens sechs Monaten mit einer Frist von 30 Tagen beenden.

Im Vertrag kann eine Entschädigung vereinbart werden. Diese darf sich grundsätzlich an einer Monatsmiete für jedes noch nicht erfüllte Vertragsjahr orientieren; für angebrochene Jahre wird anteilig gerechnet.

Das macht das Mietmodell flexibler als einen langfristigen Nießbrauch.

Wer noch nicht weiß, ob er zwei, fünf oder acht Jahre bleiben möchte, kann von dieser Flexibilität profitieren.

Kaution und weitere Sicherheiten

Bei einem gewöhnlichen Wohnraummietvertrag ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete vorgesehen.

Für Verträge bis zu fünf Jahren beziehungsweise sieben Jahren bei einem Vermieter als juristische Person sind zusätzliche Sicherheiten grundsätzlich begrenzt.

Auch wenn Verkäufer und Mieter dieselbe Person sind, sollte die Kaution korrekt dokumentiert werden.

Was passiert, wenn der Käufer später weiterverkauft?

Ein weiterer Verkauf der Immobilie beendet das Mietverhältnis nicht automatisch.

Der neue Erwerber tritt grundsätzlich während der ersten fünf Vertragsjahre beziehungsweise sieben Jahre bei einem früheren Vermieter als juristische Person in die Rechte und Pflichten des Vermieters ein.

Bei längeren Vertragslaufzeiten gelten zusätzliche Voraussetzungen und Risiken, weshalb eine langfristige Rückmietung besonders sorgfältig gestaltet werden sollte.

Bei einem geplanten Mietverhältnis von zehn, fünfzehn oder mehr Jahren sollte geprüft werden, ob eine Eintragung oder zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Wie wird die Miete festgelegt?

Die Miete sollte nicht künstlich niedrig angesetzt werden, nur um den Vertrag auf den ersten Blick attraktiv wirken zu lassen.

Für beide Seiten muss klar sein:

  • Wie hoch ist die Anfangsmiete?
  • Kann sie jährlich angepasst werden?
  • Nach welchem Index oder Verfahren?
  • Gibt es eine Obergrenze?
  • Sind Gemeinschaftskosten enthalten?
  • Wer bezahlt Grundsteuer oder Müllgebühren?
  • Was geschieht nach Ablauf einer Preisbindung?
  • Gibt es eine Mindest- oder Höchstmiete?

Eine anfangs sehr niedrige Miete nützt dem Verkäufer wenig, wenn sie später stark steigen kann.

Gerade bei älteren Mietern sollte die langfristige Bezahlbarkeit wichtiger sein als ein möglichst hoher Kaufpreis.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Die Immobilie wird für 300.000 Euro vollständig verkauft.

Der Verkäufer mietet sie anschließend für 1.100 Euro monatlich zurück.

Bei gleichbleibender Miete entstehen innerhalb von fünf Jahren folgende Mietzahlungen:

1.100 Euro × 60 Monate = 66.000 Euro

Rein rechnerisch verbleiben vom Kaufpreis nach fünf Jahren noch 234.000 Euro.

Dabei sind allerdings noch nicht berücksichtigt:

  • Steuern und Verkaufskosten
  • laufende Lebenshaltungskosten
  • Reisen und größere Anschaffungen
  • mögliche Mietanpassungen
  • Inflation
  • Erträge aus der Anlage des Verkaufserlöses

Der höhere Kaufpreis bedeutet deshalb nicht automatisch, dass der Verkäufer langfristig besser dasteht.

Entscheidend ist, wie schnell der Verkaufserlös durch Miete und andere Ausgaben sinkt.

Die größte Gefahr: Der Verkaufserlös wird zu schnell verbraucht

Ein Betrag von 300.000 oder 400.000 Euro wirkt zunächst sehr groß.

Wer davon jedoch monatlich Miete bezahlt, häufig reist, Familienmitglieder unterstützt und zusätzlich seine normalen Lebenshaltungskosten finanziert, kann das Kapital schneller aufbrauchen als erwartet.

Vor dem Verkauf sollte deshalb eine realistische Finanzplanung erstellt werden.

Dabei sollte mindestens berechnet werden:

  • erwartete monatliche Miete
  • mögliche Mietsteigerungen
  • sonstige laufende Kosten
  • gewünschte Reise- und Lebenshaltungsausgaben
  • finanzielle Reserve für Pflege oder Gesundheit
  • erwartete Rendite einer sicheren Geldanlage
  • Zeitraum, für den das Kapital reichen soll

Der vollständige Verkauf mit Rückmietung ist besonders riskant, wenn der Verkäufer nur eine kleine Rente besitzt und der Verkaufserlös anschließend seine einzige größere Reserve darstellt.

Wer bezahlt Reparaturen?

Bei einem Wohnraummietvertrag muss der Vermieter grundsätzlich die notwendigen Erhaltungsreparaturen übernehmen. Kleine Reparaturen, die durch den gewöhnlichen Gebrauch entstehen, trägt grundsätzlich der Mieter.

Trotzdem sollte der Vertrag konkrete Beispiele nennen:

  • defekte Klimaanlage
  • Warmwassergerät
  • Wasserleitung
  • Elektroinstallation
  • Poolpumpe
  • Rollläden
  • Haushaltsgeräte
  • Dachundichtigkeit
  • Feuchtigkeit
  • Garten- und Poolpflege

Nicht jede Verpflichtung kann beliebig auf den Mieter übertragen werden.

Vorteile des Verkaufs mit Rückmietung

Höherer Kaufpreis möglich

Der Käufer erhält das vollständige Eigentum und monatliche Einnahmen.

Mehr Kapital steht sofort zur Verfügung

Das kann sinnvoll sein, wenn kurzfristig ein größerer Betrag benötigt wird.

Flexiblerer späterer Auszug

Der Mieter kann nach Ablauf der gesetzlichen Mindestzeit und unter Beachtung der Kündigungsfrist ausziehen.

Größerer Käuferkreis

Für viele Käufer ist ein vollständiger Erwerb mit Mieteinnahmen leichter nachvollziehbar als der Kauf einer langfristig belasteten nuda propiedad.

Käufer erhält laufende Rendite

Das kann die Bereitschaft erhöhen, einen marktgerechten Kaufpreis zu bezahlen.

Nachteile des Rückmietmodells

Monatliche Mietbelastung

Der Verkäufer muss künftig jeden Monat für eine Immobilie bezahlen, die ihm zuvor selbst gehörte.

Risiko steigender Miete

Die Anpassungsregel muss klar und langfristig tragbar sein.

Abhängigkeit vom Vermieter

Aus dem ehemaligen Eigenheim wird rechtlich eine Mietwohnung.

Risiko bei finanziellen Problemen

Bei erheblichen Mietrückständen kann der Vermieter rechtliche Schritte einleiten.

Verkaufserlös kann schnell schrumpfen

Miete und Lebenshaltung werden aus dem erhaltenen Kapital bezahlt.

Geringere emotionale Sicherheit

Obwohl der Verkäufer weiterhin in denselben Räumen lebt, gehört ihm die Immobilie nicht mehr.

Welches Modell ist besser?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht.

Mietfreier Nießbrauch ist häufig besser, wenn …

  • der Verkäufer möglichst lange oder lebenslang bleiben möchte
  • keine monatliche Miete gezahlt werden soll
  • die laufende Rente eher niedrig ist
  • maximale Wohnsicherheit wichtig ist
  • ein Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls abgesichert werden soll
  • ein geringerer sofortiger Verkaufspreis akzeptabel ist
  • die Immobilie während längerer Reisen eventuell vermietet werden soll
  • der Verkäufer voraussichtlich nicht kurzfristig umziehen wird

Verkauf mit Rückmietung ist häufig besser, wenn …

  • möglichst viel Kapital sofort benötigt wird
  • eine ausreichende monatliche Rente vorhanden ist
  • die Miete langfristig problemlos bezahlt werden kann
  • der Verkäufer wahrscheinlich nur noch wenige Jahre bleiben möchte
  • der genaue Auszugstermin noch nicht feststeht
  • Flexibilität wichtiger als lebenslange Wohnsicherheit ist
  • ein größerer Käuferkreis erreicht werden soll

Drei typische Beispiele

Fall 1: Lebenslang bleiben und keine Miete zahlen

Eine 76-jährige Eigentümerin lebt allein in einer schuldenfreien Wohnung in Torrevieja.

Sie möchte reisen und mehr finanzielle Freiheit, will ihre Wohnung aber keinesfalls aufgeben. Ihre monatliche Rente reicht gut für den Alltag, nicht jedoch für größere Wünsche.

Für sie kann der Verkauf der nuda propiedad mit lebenslangem Nießbrauch sinnvoll sein.

Sie erhält einen Teil des Immobilienwertes, zahlt keine Miete und bleibt dauerhaft abgesichert.

Fall 2: Noch fünf Jahre bleiben und danach zurück nach Deutschland

Ein Ehepaar möchte noch ungefähr fünf Jahre an der Costa Blanca leben und anschließend dauerhaft nach Deutschland zurückkehren.

Es benötigt möglichst viel Kapital, verfügt aber über ausreichende Renteneinkünfte.

Hier können beide Modelle berechnet werden:

  • befristeter Nießbrauch bis zu einem festen Datum
  • vollständiger Verkauf mit Rückmietung

Der Rückmietverkauf bietet mehr Flexibilität, falls das Paar früher zurückkehren möchte. Der befristete Nießbrauch bietet dagegen eine höhere Sicherheit und keine laufende Mietzahlung.

Fall 3: Viel reisen und gelegentlich vermieten

Ein alleinstehender Eigentümer möchte jedes Jahr mehrere Monate reisen. Während dieser Zeit soll die Wohnung langfristig oder saisonal vermietet werden können.

Ein reines Wohnrecht wäre dafür meist zu eng.

Ein ausreichend umfassender Nießbrauch mit klar geregeltem Vermietungsrecht kann besser passen. Touristische Vermietungen müssen jedoch zusätzlich rechtlich zulässig sein.

Was geschieht bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit?

Eine gute Vereinbarung darf nicht nur den heutigen Zustand berücksichtigen.

Es muss auch geklärt werden, was passiert, wenn der Verkäufer:

  • dauerhaft in ein Pflegeheim zieht
  • eine Pflegeperson aufnehmen muss
  • die Immobilie nicht mehr allein bewohnen kann
  • nicht mehr geschäftsfähig handeln kann
  • die Immobilie barrierefrei umbauen muss
  • längere Zeit im Krankenhaus bleibt

Bei einem Nießbrauch sollte festgelegt werden, ob eine Pflegekraft oder ein Familienmitglied dauerhaft aufgenommen werden darf und ob bei einem endgültigen Auszug eine Ablösung möglich ist.

Beim Mietvertrag sollte geregelt werden, welche altersgerechten Umbauten erlaubt sind und wer sie bezahlt.

Was geschieht beim Tod?

Beim lebenslangen Nießbrauch

Das Recht endet grundsätzlich mit dem Tod der berechtigten Person.

Sind mehrere Personen ordnungsgemäß berechtigt, kann es bis zum Tod der zuletzt lebenden Person bestehen bleiben.

Beim befristeten Nießbrauch

Je nach Gestaltung kann das Recht beim Tod enden oder bis zum vereinbarten Datum fortbestehen. Diese Frage darf nicht offenbleiben.

Beim Mietvertrag

Das spanische Mietrecht enthält Regelungen zur möglichen Fortsetzung durch bestimmte Angehörige oder mit dem Mieter zusammenlebende Personen.

Bei Ehepaaren ist es trotzdem sinnvoll, beide als Mieter einzutragen oder ihre Stellung ausdrücklich prüfen zu lassen.

Steuerliche Fragen

Die Steuerfolgen können erheblichen Einfluss darauf haben, wie viel Geld tatsächlich übrig bleibt.

Verkäufer über 65 Jahre

Gewinne aus der Übertragung der selbst genutzten Hauptwohnung können bei Personen über 65 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen von der spanischen Einkommensteuer befreit sein.

Die spanische Steuerbehörde bestätigt ausdrücklich, dass diese Befreiung auch beim Verkauf der nuda propiedad gelten kann, wenn sich der Verkäufer einen lebenslangen Nießbrauch an seiner Hauptwohnung vorbehält.

Das bedeutet nicht, dass jeder Verkäufer über 65 automatisch steuerfrei verkauft.

Geprüft werden müssen insbesondere:

  • steuerliche Ansässigkeit
  • Alter
  • tatsächliche Nutzung als Hauptwohnung
  • bisherige Besitz- und Nutzungsdauer
  • vollständiger Verkauf oder Verkauf der nuda propiedad
  • lebenslanger oder nur befristeter Nießbrauch
  • individuelle Eigentumsverhältnisse

Gerade bei einem nur befristeten Nutzungsrecht darf die Steuerfreiheit nicht einfach vorausgesetzt werden.

Nicht in Spanien steuerlich ansässige Verkäufer

Wird eine spanische Immobilie von einem steuerlich nicht in Spanien ansässigen Eigentümer verkauft, muss der Käufer grundsätzlich drei Prozent der vereinbarten Gegenleistung einbehalten und über das Modell 211 an das spanische Finanzamt abführen.

Dabei handelt es sich um eine Vorauszahlung auf die mögliche Steuer des Verkäufers, nicht automatisch um die endgültige Steuerhöhe.

Je nach tatsächlichem Gewinn kann später eine Nachzahlung oder Erstattung entstehen.

Weitere Kosten

Vor einer Entscheidung sollten außerdem geprüft werden:

  • mögliche kommunale Wertzuwachssteuer
  • Löschung oder Ablösung einer Hypothek
  • offene Gemeinschaftskosten
  • Rechts- und Steuerberatung
  • Notar- und Grundbuchkosten
  • Immobilienbewertung
  • Vermittlungsprovision
  • Energieausweis
  • Kosten einer späteren Löschung des Nießbrauchs

Entscheidend ist nicht der Kaufpreis auf dem Papier, sondern der Betrag, der nach allen Steuern und Kosten tatsächlich verfügbar bleibt.

Die größten Vertragsfallen

Nur ein mündliches Bleiberecht

Eine mündliche Zusage wie „Sie dürfen selbstverständlich wohnen bleiben“ ist keine ausreichende Absicherung.

Wohnrecht nicht im Grundbuch

Ein dingliches Recht sollte notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden.

Kaufvertrag vor Mietvertrag

Beim Rückmietverkauf müssen Kauf- und Mietvertrag gleichzeitig verbindlich abgeschlossen werden.

Unklare Kostenverteilung

„Der Bewohner bezahlt alle laufenden Kosten“ ist zu ungenau.

Keine Regelung für den Ehepartner

Ein Partner darf nach dem Tod des anderen nicht plötzlich ohne ausreichendes Recht dastehen.

Keine Ablösung bei frühem Auszug

Ein langjähriges Wohnrecht kann einen erheblichen Restwert besitzen.

Unbegrenzte Mieterhöhungen

Die zukünftige Miete muss berechenbar bleiben.

Unklare Reparaturpflichten

Klimaanlage, Pool, Dach, Leitungen und Sonderumlagen sollten ausdrücklich behandelt werden.

Keine unabhängige Bewertung

Der freie Marktwert und der Wert des vorbehaltenen Rechts sollten nachvollziehbar ermittelt werden.

Zeitdruck

Ein Eigentümer sollte niemals unter Druck gesetzt werden, kurzfristig zu unterschreiben.

Warnzeichen bei unseriösen Angeboten

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn:

  • der Käufer sofort eine Unterschrift verlangt
  • vom eigenen Rechtsanwalt abgeraten wird
  • der Kaufpreis nicht nachvollziehbar erklärt wird
  • das Bleiberecht nur mündlich versprochen wird
  • der Verkäufer den Vertragsinhalt sprachlich nicht vollständig versteht
  • eine Grundbucheintragung angeblich unnötig sein soll
  • der Ehepartner nicht berücksichtigt wird
  • zukünftige Mietanpassungen offenbleiben
  • größere Reparaturen pauschal auf den Bewohner übertragen werden
  • der Käufer keine Finanzierungsnachweise vorlegen möchte
  • der Verkäufer zunächst Eigentum übertragen und später über den Mietvertrag sprechen soll

Ein seriöser Käufer akzeptiert, dass der Verkäufer den Vertragsentwurf unabhängig prüfen lässt.

So sollte der sichere Ablauf aussehen

1. Marktwert der freien Immobilie feststellen

Zuerst muss bekannt sein, was die Immobilie bei einem normalen Verkauf mit sofortiger Übergabe realistisch wert wäre.

2. Persönliche Ziele festlegen

Der Eigentümer sollte ehrlich beantworten:

  • Wie viel Geld wird mindestens benötigt?
  • Wie lange möchte ich wahrscheinlich bleiben?
  • Möchte ich lebenslange Sicherheit?
  • Kann ich eine monatliche Miete dauerhaft bezahlen?
  • Soll mein Partner ebenfalls abgesichert werden?
  • Möchte ich während längerer Reisen vermieten?
  • Was soll bei einem früheren Auszug geschehen?
  • Soll ein Teil des Geldes für spätere Pflege reserviert bleiben?

3. Beide Modelle berechnen

Es sollten mindestens zwei konkrete Szenarien erstellt werden:

  • Verkaufspreis mit mietfreiem Nießbrauch
  • vollständiger Verkaufspreis mit anschließender Miete

Dabei sollte nicht nur der Betrag am Verkaufstag betrachtet werden.

Sinnvoll ist eine Berechnung des voraussichtlichen Vermögens nach fünf, zehn und fünfzehn Jahren.

4. Steuerliche Folgen prüfen

Vor der Preisvereinbarung sollte klar sein, welche Steuern, Einbehalte und Kosten entstehen.

5. Geeignete Käufer ansprechen

Für einen Verkauf mit Nießbrauch werden andere Käufer gesucht als für einen gewöhnlichen Immobilienverkauf.

Beim Rückmietmodell muss zusätzlich geprüft werden, ob der Käufer ein langfristiges Vermietungsinteresse besitzt.

6. Unabhängige Vertragsprüfung

Der Verkäufer sollte sich nicht ausschließlich auf die Berater des Käufers verlassen.

7. Gleichzeitige Absicherung

Nießbrauch und Eigentumsübertragung beziehungsweise Kauf- und Mietvertrag müssen aufeinander abgestimmt werden.

8. Grundbucheintragung

Dingliche Rechte gehören in das Grundbuch.

9. Zustandsprotokoll

Fotos und ein schriftliches Protokoll vermeiden spätere Streitigkeiten über Schäden und Verschleiß.

Welche Käufer interessieren sich für solche Immobilien?

Langfristige Kapitalanleger

Sie erwerben die Immobilie heute und können sie später vollständig nutzen oder verkaufen.

Menschen, die erst später nach Spanien ziehen möchten

Wer seinen Ruhestand an der Costa Blanca erst in fünf oder acht Jahren plant, kann gezielt eine Immobilie mit entsprechend befristetem Nießbrauch erwerben.

Eltern, die für ihre Kinder vorsorgen

Die Immobilie wird heute gekauft und später von den Kindern genutzt.

Käufer mit Interesse an Mieteinnahmen

Beim Rückmietmodell erhält der Käufer von Beginn an eine vereinbarte monatliche Miete.

Für Käufer ist ein solcher Erwerb jedoch nicht automatisch ein risikoloses Schnäppchen. Kapitalbindung, Reparaturen, Mietausfall, Marktveränderungen und die tatsächliche Dauer eines lebenslangen Rechts müssen einkalkuliert werden.

Häufige Fragen

Kann ich mein Haus verkaufen und lebenslang mietfrei darin wohnen?

Ja. Dafür kann beispielsweise die nuda propiedad verkauft und ein lebenslanger Nießbrauch vorbehalten werden.
Der Kaufpreis liegt normalerweise unter dem Wert einer sofort frei verfügbaren Immobilie.

Kann ich nur noch fünf Jahre mietfrei bleiben?

Ja. Ein Nießbrauch kann bis zu einem festgelegten Datum eingerichtet werden.

Kann der Käufer mich später einfach hinauswerfen?

Ein ordnungsgemäß vereinbarter und eingetragener Nießbrauch kann nicht nach Belieben des Käufers beendet werden.
Bei einem Mietvertrag gelten der Vertrag und das spanische Mietrecht.

Muss ich beim mietfreien Modell noch Kosten bezahlen?

Ja. Mietfrei bedeutet nur, dass keine monatliche Miete anfällt.
Strom, Wasser, Steuern, Gemeinschaftskosten, Versicherungen und Reparaturen müssen vertraglich verteilt werden.

Was ist sicherer?

Ein eingetragener Nießbrauch bietet grundsätzlich eine sehr starke dingliche Absicherung.
Ein Mietvertrag kann flexibler sein und einen höheren Verkaufspreis ermöglichen.

Kann ich die Immobilie später zurückkaufen?

Nur wenn der Käufer zustimmt oder ein entsprechendes Rückkaufsrecht bereits vertraglich vereinbart wurde.

Kann ich während meiner Reisen vermieten?

Bei einem ausreichend ausgestalteten Nießbrauch kann dies grundsätzlich möglich sein.
Bei einem reinen Wohnrecht oder einem Mietvertrag ist eine Vermietung ohne entsprechende Erlaubnis nicht frei möglich.

Was passiert, wenn ich früher ausziehe?

Beim Mietvertrag kann gekündigt werden.
Beim Nießbrauch sollte eine Ablöseregelung vorhanden sein. Sonst kann der verbleibende wirtschaftliche Wert des Rechts verloren gehen.

Kann ich das Geld ausgeben, wie ich möchte?

Grundsätzlich ja. Der Verkäufer sollte jedoch ausreichend Kapital für Miete, Lebenshaltung, mögliche Pflege und unerwartete Ausgaben zurückbehalten.

Kann eine Immobilie mit bestehender Hypothek verkauft werden?

Grundsätzlich kann auch eine belastete Immobilie verkauft werden. Vorher muss jedoch geklärt werden, wie die bestehende Finanzierung abgelöst oder anderweitig geregelt wird.

Immobilie verkaufen und trotzdem wohnen bleiben: unverbindlich prüfen lassen

Sie besitzen eine Wohnung, einen Bungalow, ein Haus oder eine Villa in Torrevieja, Orihuela Costa oder an der südlichen Costa Blanca?

Sie möchten einen Teil Ihres Immobilienvermögens nutzen, aber noch nicht ausziehen?

Dann können grundsätzlich beide Varianten geprüft werden:

  • Verkauf mit befristetem oder lebenslangem Nießbrauch
  • vollständiger Verkauf mit anschließendem Mietvertrag

Für eine erste Einschätzung sind folgende Angaben hilfreich:

  • Ort und Wohngebiet
  • Art der Immobilie
  • Wohnfläche
  • Grundstücksgröße
  • Anzahl der Schlafzimmer und Badezimmer
  • Zustand und Ausstattung
  • ungefährer Marktwert oder Preisvorstellung
  • bestehende Hypothek
  • gewünschte Dauer des weiteren Wohnens
  • mietfrei oder mit monatlicher Miete
  • Alter der berechtigten Personen
  • gewünschte Absicherung eines Ehe- oder Lebenspartners
  • aktuelle Fotos

Über Torrevieja.de erreichen wir auch vorgemerkte Kaufinteressenten, die gezielt nach interessanten Immobilien an der südlichen Costa Blanca suchen. Darunter können langfristig orientierte Käufer sein, für die ein Erwerb mit Nießbrauch oder anschließender Vermietung grundsätzlich infrage kommt.

Eine erste Vorstellung der Immobilie verpflichtet Sie nicht zum Verkauf.

Erst wenn Kaufpreis, Nutzungsrecht, Miete, Kostenverteilung, Steuern und persönliche Zukunftsplanung nachvollziehbar geklärt sind, sollte über einen konkreten Vertrag gesprochen werden.

Das eigene Zuhause nutzen, ohne sofort darauf verzichten zu müssen

Eine Immobilie muss nicht bis zum Lebensende unangetastet bleiben, nur damit der Eigentümer weiterhin darin wohnen kann.

Ein sorgfältig geplanter Verkauf kann finanzielle Freiheit schaffen und gleichzeitig den vertrauten Lebensmittelpunkt erhalten.

Manche Eigentümer wünschen vor allem Sicherheit und möchten nie wieder Miete zahlen. Für sie kann ein eingetragener Nießbrauch die bessere Lösung sein.

Andere benötigen möglichst viel Kapital und planen ohnehin, die Immobilie in einigen Jahren zu verlassen. Für sie kann der vollständige Verkauf mit einem guten Mietvertrag interessanter sein.

Beide Wege können sinnvoll sein.

Entscheidend ist, dass der Verkäufer genau versteht:

  • welches Eigentum er überträgt
  • welches Nutzungsrecht er behält
  • welche Kosten weiterhin entstehen
  • wie lange er abgesichert ist
  • was bei einem früheren Auszug geschieht
  • wie der Partner geschützt wird
  • wie viel Geld langfristig tatsächlich übrig bleibt

Sie möchten wissen, welches Modell zu Ihrer Immobilie und Ihren persönlichen Plänen passt? Stellen Sie uns Ihre Situation unverbindlich vor. Vielleicht gibt es bereits einen vorgemerkten Kaufinteressenten, für den genau eine solche Lösung interessant ist.

Hinweis:
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information. Die rechtlichen und steuerlichen Folgen hängen von der persönlichen Situation, der steuerlichen Ansässigkeit und der konkreten Vertragsgestaltung ab. Vor einem Verkauf sollten die Vereinbarungen individuell durch entsprechend qualifizierte Rechts- und Steuerfachleute geprüft werden.

Mehr Freiheit aus der eigenen Immobilie machen – ohne Spanien gleich verlassen zu müssen

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung zu verkaufen, muss nicht bedeuten, gleichzeitig das vertraute Leben an der Costa Blanca aufzugeben. Gerade im Ruhestand kann es interessant sein, gebundenes Immobilienvermögen freizusetzen und trotzdem noch mehrere Jahre oder sogar dauerhaft in der gewohnten Umgebung zu bleiben.

Wenn Sie darüber nachdenken, Ihr Haus, Ihren Bungalow oder Ihre Wohnung zu verkaufen, können Sie Ihre Immobilie bei Torrevieja.de unverbindlich anbieten. Über unsere Kontakte, vorgemerkte Kaufinteressenten und erfahrenen Immobilien-Partner kann geprüft werden, welche Verkaufsform zu Ihrer Situation passt und ob bereits geeignete Interessenten vorhanden sind.

Besonders interessant kann dabei auch eine diskrete Vermittlung sein. Auf unserer Seite über Off-Market Immobilien an der Costa Blanca erklären wir, warum viele Immobilien zunächst gar nicht öffentlich angeboten werden und Verkäufer und passende Käufer teilweise direkt zusammengeführt werden.

Für die eigentliche Abwicklung stehen erfahrene deutschsprachige Immobilienmakler und Immobilien-Partner zur Verfügung. Gerade bei einem Verkauf mit Nießbrauch, Wohnrecht oder anschließender Rückmietung ist es sinnvoll, Kaufpreis, gewünschte Wohndauer und persönliche Zukunftspläne von Anfang an gemeinsam zu betrachten.

Vielleicht möchten Sie nach einigen Jahren doch ausziehen, sich verkleinern oder künftig lieber zur Miete wohnen. Dann lohnt sich auch unser ausführlicher Vergleich Haus kaufen in Spanien – oder doch lieber mieten?.

Und wenn hinter dem Verkauf vor allem ein Wunsch steckt – im Alter mehr vom eigenen Vermögen und vom Leben zu haben –, empfehlen wir unseren großen Ratgeber Ruhestand in Spanien – als Rentner leben an der Costa Blanca.

Eine Immobilie kann Sicherheit geben. Aber sie kann auch finanzielle Freiheit ermöglichen. Entscheidend ist, eine Lösung zu finden, bei der beides zusammenpasst: heute mehr aus dem eigenen Vermögen machen und trotzdem so lange wie gewünscht an der Costa Blanca wohnen bleiben.